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Landtagsenquete zu Langzeitpflege: Bevölkerung kann mitreden

©APA/Themenbild
Bei der diesjährigen parlamentarischen Enquete des Vorarlberger Landtags am Freitag, 20. April, kann sich erstmalig die Bevölkerung einbringen, ohne selbst vor Ort zu sein.

Landtagspräsident Harald Sonderegger lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, vorab per E-Mail Fragen, Anregungen oder Anliegen zum Thema “Altern in Würde – Langzeitpflege zwischen Qualitätssicherung und Finanzierung” einzusenden. Die eingegangenen Beiträge fließen (anonym) in die Diskussion ein.

“Es ist mir ein großes Anliegen, dass die Vorarlberger Bevölkerung bei der Landtagsenquete die Möglichkeit hat, sich einzubringen. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll – auch in Abwesenheit – das Wort ergreifen können”, betont Sonderegger. Er ruft in diesem Sinne dazu auf, konkrete Fragen und Anregungen sowie allgemeine Anliegen bis spätestens Donnerstag, 12. April, an landtagsenquete2018@vorarlberg.at zu übermitteln und sichert zu, dass die Absender anonym bleiben, ihre Anliegen aber zur Sprache kommen.

Alle Interessierten können die Enquete auch im Internet verfolgen. Die gesamte Veranstaltung wird am 20. April ab 14.00 Uhr live auf http://landtaglive.vorarlberg.at übertragen und ist auch danach im Videoarchiv des Landtags abrufbar (www.vorarlberg.at/landtag_videoarchiv).

Qualität, Personal und Finanzierung der Pflege

Zur Veranstaltung: Um auch in Zukunft eine hochwertige Langzeitpflegeversorgung zu sichern, ist eine vorausschauende Planung von Versorgungsstrukturen notwendig. Qualitätsstandards, Fachpersonal und Finanzierung stehen deshalb im Mittelpunkt der parlamentarischen Enquete des Vorarlberger Landtags. Drei Experten analysieren das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln: Sabine Bartholomeyczik, Universität Witten/Herdecke (“Was heißt eine gute Pflegequalität in der Langzeitversorgung? – einige Herausforderungen”), Elisabeth Rappold, Gesundheit Österreich GmbH (“Pflegepersonal für die Langzeitpflege gewinnen und halten”) und Wolfgang Mazal, Universität Wien (“Langzeitpflege – Rechtsfragen von Organisation und Finanzierung”).

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