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Landtagsausschüsse entschieden über Wohnen in Vorarlberg

Der Vorarlberger Landtag hat weitere Schritte unternommen, um Wohnen in Vorarlberg wieder leistbar zu machen.
Der Vorarlberger Landtag hat weitere Schritte unternommen, um Wohnen in Vorarlberg wieder leistbar zu machen. ©VN/Steurer
In den heutigen Ausschüssen des Vorarlbegrer Landtags wurden mehrere Entscheidungen besprochen und gefällt, die den Zugang zum angespannten Wohnmarkt in Vorarlberg wieder erleichtern sollen.
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Während ÖVP-Raumplanungssprecher Werner Huber von einem “echten Meilenstein in der Raumplanung” spricht, trauert der SPÖ-Wohnbausprecher Michael Ritsch nicht ergriffenen Chancen hinterher.

“Mit den Änderungen, die gemeinsam von ÖVP, FPÖ und Grünen beschlossen wurden, wird sich für die Mieter nichts ändern. Keine einzige leistbare Wohnung wird deshalb zusätzlich entstehen”, ist Ritsch überzeugt. Deshalb habe die SPÖ als einzige Fraktion den Änderungen im Raumplanungs- und im Grundverkehrsgesetz nicht zugestimmt.

Huber indes ist überzeugt, dass mit den neuen Gesetzen “vor allem der Spekulation mit Grund und Boden eine klare Grenze gesetzt” wird. Widmung und Nutzung würde nun wieder stärker im Einklang gebracht, um vor allem jungen Vorarlbergerinnen und Voralrbergern das Leben in den eigenen vier Wänden zu verwirklichen.

Erklärungsverfahren

Vor allem die Wiedereinführung des Erklärungsverfahrens ist für Huber zentral: Dieses findet nur bei Rechtserwerben an unbebauten, als Baufläche gewidmeten Grundstücken Anwendung und umfasst einerseits die Erklärungspflicht über eine Bebauung binnen 10 Jahren ab Rechtserwerb und andererseits die Offenlegung über die bereits bestehenden Eigentums- und Verfügungsrechte des Grunderwerbers an anderen unbebauten Bauflächen.

„Diese dürfen in Zukunft ein Ausmaß von 5 ha nicht überschreiten, da – zur Verhinderung der Baulandhortung – sonst ein weiterer Rechtserwerb an einer unbebauten Baufläche nicht möglich ist“, erläutert Huber ein wesentliches Element der Neuregelung. Eine Ausnahme von der Erklärungspflicht besteht weiterhin für den Rechtserwerb an einer unbebauten Baufläche von bis zu 800 m² Fläche.

„Damit ist vor allem der generationenübergreifende Erwerb von Grundstücken in der Familie weiterhin möglich. Auch das Vererben von Grundstücken innerhalb der Familie ist weiterhin ohne Einschränkung machbar“, berichtet Huber.

SPÖ mit abweichender Lösung

Die Sozialdemokraten fordern dahingehend neue Wohnbauförderrichtlinien und einen stärkeren Ausbau von gemeinnützigen Wohnungen. Zudem möchte Michael Ritsch wirkungsvolle Mittel, die die Hortung von Bauland durch einige wenige verhindern.

“Unsere Forderungen sind tiefgreifend. Das ist keine Kosmetik, sondern eine völlige Trendumkehr von der bisherigen Wohnraumpolitik des Landes. Dass eine solche Veränderung notwendig ist, zeigen die völlig überhöhten Mieten in Vorarlberg”, erklärt Michael Ritsch.

Damit dieses Ziel aber auf einer fundierten Basis steht, hat er heute noch die Ladung von Experten in den Ausschuss vorgeschlagen. Konkret möchte Michael Ritsch, dass die Geschäftsführer der gemeinnützigen Wohnbauinstitutionen sowie Vertreter aus der Bauwirtschaft die Möglichkeit bekommen, den Abgeordneten ihre Sicht der Dinge zu erklären.

(red)

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