Im Gegensatz zur Waneck-Aussage, wonach „im Vorjahr in Vorarlberg 30 Prozent der Einnahmen als Rücklage“ verwendet wurden“, habe die VGKK insgesamt nicht mehr und nicht weniger als das gesetzlich vorgeschriebene Zwölftel des Leistungsaufwandes (2001: 750.000 Euro bzw. 10,3 Mill S) den Rücklagen zugeführt, bekräftigte die Ländle-Kasse Montagnachmittag in einer Aussendung.
Diese Daten seien “übrigens dem Gesundheitsministerium vorliegenden“ offiziellen Geschäftszahlen der Vorarlberger Gebietskrankenkasse zu entnehmen, hieß es. Daraus gehe eindeutig hervor, dass keineswegs die behaupteten 30 Prozent den Rücklagen zugeführt wurden. Ohne diese Rücklagenzuführung hätte der Abgang der VGKK im Jahr 2001 nicht ca. 85,9 Mill S, sondern „nur“ 75 Mill. S ausgemacht.
Die Überweisungen an den Ausgleichsfonds seien ebenfalls gesetzlich geregelt, erinnerte die VGKK. Diese betrugen im Vorjahr 6,2 Mill. Euro. Wörtlich hieß es in der VGKK-Mitteilung: „Es ist also entgegen den Aussagen des Staatssekretärs so, dass die Zahlungen an den Ausgleichsfonds die Rücklagen der Kasse direkt reduzierten, da sie aus der laufenden Einnahmen nicht gedeckt werden konnten“.
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