AA

Landesspital haftet für Tod seiner Patientin

Die Spitals­ärzte stellten nur eine Migräne fest.
Die Spitals­ärzte stellten nur eine Migräne fest. ©Unsplash | VOL.AT
Feldkirch - Frau (44) starb an übersehener Hirnblutung. Angehörige erhielten 180.000 Euro Schaden­ersatz. Versicherung des Landeskranken­hauses fordert nun von Hausarzt Regress.

Von Seff Dünser (NEUE)

Die verheiratete Mutter von zwei Kindern war 44 Jahre alt, als sie am 4. Oktober 2010 an ihrer zweiten Hirnblutung starb. Aufgeweitete Blutgefäße im Gehirn, also Aneurysmen, waren geplatzt.

Hirnblutung übersehen

Für den frühen Tod der Frau aus dem Bezirk Feldkirch wurde zivilrechtlich am Landesgericht Feldkirch die beklagte Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) verantwortlich gemacht, die die Vorarlberger Landeskrankenhäuser betreibt. Nach den gerichtlichen Feststellungen wurde am 24. September 2010 in einem Landeskrankenhaus die erste Hirnblutung der Patientin übersehen.

Die Patientin hatte über starke Kopfschmerzen geklagt und sich ambulant im Spital behandeln lassen. Die Spitals­ärzte stellten nur eine Migräne fest. Die Mediziner hätten zur weiteren Abklärung eine Computertomografie vornehmen müssen, hieß es im Gerichtsurteil. Weil es äußerst selten vorkommt, dass bei einer bereits 44-jährigen Frau Migräne erstmals in ihrem Leben auftritt. Und Migräne kann unter diesen Umständen ein Hinweis auf eine Hirnblutung nach einem geplatzten Aneurysma sein.

Trauerschmerzengeld

Die klagenden Familienangehörigen der verstorbenen Patientin erhielten in Zivilprozessen gegen die zur Haftung verpflichtete Krankenhausbetriebsgesellschaft gerichtlich als Schadenersatz, vor allem als Trauerschmerzengeld, rechtskräftig insgesamt rund 180.000 Euro zugesprochen. Das teilte am Dienstag auf Anfrage der Feldkircher Anwalt Patrick Beichl mit. Er vertritt in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht den Hausarzt der Patientin, den die Haftpflichtversicherung der Krankenhausbetriebs­gesellschaft auf Regress geklagt hat. Die klagende Versicherung meint, der beklagte praktische Arzt sei zur Hälfte mitverantwortlich für den tragischen Tod der Patientin. Die klagende ­Partei fordert von ihm 88.000 Euro.

Der Hausarzt hätte seine Patientin angesichts der Aneurysma-Symptome Migräne, Erbrechen und Nackenschmerzen sofort zu einer Computertomografie schicken müssen, sagte Klagsvertreter Frank Philipp ges­tern im Regressprozess. Aber der Allgemeinmediziner gab bei seiner gerichtlichen Befragung an, die Patientin habe ihm gegenüber am 27. September 2010 nur Rückenschmerzen als Folge von Nackenbeschwerden angegeben. Sie habe ihm nicht gesagt, dass sie noch immer Migräne habe. Die Zivilrichterin hat gestern nach der Tagsatzung den Schluss der Verhandlung erklärt und wird nun ihr Urteil schreiben.

(NEUE)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Landesspital haftet für Tod seiner Patientin