Landeshauptleute dürfen im ORF nicht mehr mitreden
Dies erfolgt durch die Berücksichtigung von Wohnkosten beim Haushaltseinkommen. Dabei wird entweder der tatsächliche Wohnaufwand (Hauptmiete plus Betriebskosten) oder ein Pauschalbetrag von 500 angerechnet. Was die Unternehmen angeht, wird die Höhe der ORF-Gebühr künftig ausschließlich auf Basis der Lohnsumme berechnet, unabhängig davon, wie viele Betriebsstätten ein Unternehmen hat. Bisher hatte man auf die Kommunalsteuer abgestellt, wodurch es zu Mehrfach-Entrichtungen der Gebühr kam. Dass die Regelungen bis 2027 befristet sind, brachte freilich sogar aus den eigenen Fraktionen leise Kritik. VP-Mandatarin Tanja Graf wünschte sich für Betriebe von Medienminister Andreas Babler (SPÖ) mehr Planungssicherheit.
Die FPÖ lehnte die Novelle ab, auch wenn sie mit der Abschaffung des Anhörungsrechts kein Problem hätte. Nur glaubt der Abgeordnete Michael Schilchegger, dass der Passus "völlig bedeutungslos" sein werde, da die Landeshauptleute auch ohne gesetzliche Rückendeckung klar machen könnten, wen sie als Landesdirektoren wünschen.
(APA)
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