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Landesbeamter für Alkounfall bestraft

Trotz 1,74 Promille Alkohol im Blut setzte sich ein Landesbeamter hinter das Steuer.
Trotz 1,74 Promille Alkohol im Blut setzte sich ein Landesbeamter hinter das Steuer. ©APA/HANS KLAUS TECHT
6000 Euro Geldstrafe: Bei Zusammenstoß wurden drei ­Mitfahrer im entgegenkommenden Auto gefährdet.

Von Seff Dünser/VOL.AT

Obwohl er mit 1,74 Promille alkoholisiert war, fuhr der Landesbeamte nach den gerichtlichen Feststellungen am 6. September 2017 mit seinem Auto. Auf der Bödelestraße in Dornbirn geriet sein Pkw in Fahrtrichtung Schwarzenberg auf die Gegenfahrbahn. Dort prallte das Fahrzeug seitlich gegen einen entgegenkommenden Pkw.

Bei der Kollision blieben die drei Insassen im entgegenkommenden Auto glücklicherweise unverletzt. Sie wurden aber durch das fahrlässige Verhalten des Beschuldigten in Gefahr gebracht. Deshalb wurde der Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft Feldkirch angeklagt.

Bei der Strafverhandlung am Bezirksgericht Dornbirn wurde der Angeklagte am 13. Februar wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit schuldig gesprochen. Dafür wurde der sehr gut verdienende Landesbeamte zu einer unbedingten, zur Gänze zu bezahlenden Geldstrafe von 6000 Euro (100 Tagessätze zu je 60 Euro) verurteilt. Das teilte ges­tern auf Anfrage Vorarlbergs Gerichtssprecher Norbert Stütler mit. Das Urteil, mit dem der Angeklagte und der Bezirksanwalt einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Angeklagte war geständig. Deshalb dauerte die Gerichtsverhandlung nur neun Minuten.

Für das Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit sind Haftstrafen bis zu drei Monaten oder Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen vorgesehen. Paragraf 89 des Strafgesetzbuches stellt unter Strafe, wer mit seinem Verhalten andere Personen vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig gesundheitlich gefährdet.

Der angeklagte Landhaus-Mitarbeiter sei alkoholisiert und unachtsam gefahren, heißt es im Urteil des Bezirksgerichts. Der 56-jährige Autolenker sei auf der Straße vorschriftswidrig nicht auf der rechten Seite gefahren und habe so den Unfall verursacht.

Dem Landesbediensteten drohen nach seinem Alkounfall auch verwaltungsrechtliche und disziplinarrechtliche Konsequenzen.

(NEUE)

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