In ihrer vorerst letzten Sitzung am Mittwoch hat die Opferschutzkommission des Landes Vorarlberg zur Aufarbeitung von Gewalt- und Missbrauchsfällen in Landeseinrichtungen weitere vier Personen für Entschädigungszahlungen empfohlen. Sie sollen den Angaben der Vorsitzenden Dr. Ruth Rüdisser zufolge insgesamt 60.000 Euro erhalten. Seit Jahresbeginn meldeten sich 115 Personen bei der im Vorjahr gegründeten Opferschutzstelle, in der Kommission sind neben Dr. Ruth Rüdisser vom Institut für Sozialdienste auch Psychiater Dr. Reinhard Haller und der frühere Leiter der Staatsanwaltschaft Feldkirch, Dr. Franz Pflanzner, aktiv. Als Auskunftspersonen nahmen an der aktuellen Sitzung Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch sowie Dr. Maria Feurstein, Fachbereichsleiterin der IfS-Familienarbeit, teil.
Vier weitere Opfer
Die vier Betroffenen, deren Fälle die Opferschutzkommission jetzt behandelte, sollen zwischen 5000 und 25.000 Euro als Entschädigung bekommen. Die Kategorien lehnen sich an jene der von der Kirche eingerichteten Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft an. Nach Ansicht der Kommission haben die Personen in unterschiedlicher Form und Dauer psychische, körperliche und sexuelle Gewalt erlitten. Zudem sollen die Therapiekosten übernommen werden, wenn das die Betroffenen wünschen. Personen, die in der Vergangenheit Gewalt in Landeseinrichtungen erfahren haben, konnten sich bis Ende Juni an die Opferschutzstelle wenden. Nach allen Überprüfungen wurden von der Kommission in 71 Fällen Entschädigungszahlungen im Gesamtausmaß von 847.000 Euro empfohlen. Über die Tätigkeit der Anlaufstelle und der Kommission wird ein Bericht erarbeitet, der demnächst fertiggestellt und veröffentlicht wird. Meldungen über Missbrauchsfälle nimmt weiterhin Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch (Tel. 05522/84900) entgegen.
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