Land Vorarlberg will Spekulationen per Gesetz verbieten

Die Landesregierung habe dem Gesetzesentwurf nach einer breit angelegten Begutachtung kürzlich zugestimmt.
Wallner: “Nägel mit Köpfen”
“Wir haben immer gesagt, dass wir bei fehlender Zustimmung des Bundes einen autonomen Weg gehen werden und das Spekulationsverbot auf Landesebene verankern. Das haben wir hiermit getan”, erklärte Wallner und sprach von “Nägeln mit Köpfen”. Das neue Gesetz wird für alle neu abgeschlossenen Finanzgeschäfte des Landes, der Gemeinden und anderer im Verantwortungsbereich des Landes liegender Rechtsträger gelten.
Genehmigung durch Land oder Rechnungshof
Die im Rahmen der Finanzgebarung entstehenden Risiken sollen künftig bereits im Vorfeld ausgeschlossen bzw. minimiert werden. Erfasst werden dabei Fremdfinanzierungen, Veranlagungen, Wertpapiere, Rohstoffe, Devisen und Unternehmensbeteiligungen. Darlehen und Kredite dürfen nicht zum Zweck der Veranlagung aufgenommen und nur mehr in Euro abgeschlossen werden. Einschränkungen gibt es auch bei Derivaten und bei Anschlussfinanzierungen. Letztere müssen von der Landesregierung oder vom Landesrechnungshof als Aufsichtsbehörden genehmigt werden und eine Strategie zum stufenweisen Abbau der Schulden beinhalten. (APA)
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