Das betonen Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Gemeindeverbandspräsident Wilfried Berchtold. Vergangenen Dezember wurde die Wirkkraft der Förderung verbessert und gleichzeitig der Förderkreis erweitert. Bei einer Finanzierung durch mindestens zwei Gemeinden können nunmehr auch Bauhöfe und Abfallsammelanlagen aus dem Strukturfonds gefördert werden.
“Die Unterstützung durch das Land hilft die Finanzen kleinerer Gemeinden zu entlasten und ist ein wichtiger Impuls für die heimische Wirtschaft”, betont LH Sausgruber die Bedeutung des Strukturfonds. Vom Land unterstützt wird beispielsweise die Adaptierung von Schulen, Gemeindebauten und Kindergärten oder die Errichtung und Sanierung von Gemeindesälen, Sportanlagen und Spielplätzen. “Die Höhe der Strukturförderungen für ein bestimmtes Projekt ist abhängig von der Zahl der Einwohner und der Finanzkraftquote einer Gemeinde”, so Berchtold.
Die maximale Förderhöhe aus dem Strukturfonds beträgt 200.000 Euro. Gemeindekooperationen werden besonders gefördert: Projekte, die von mindestens drei Gemeinden finanziert werden, erhalten bis zu 250.000 Euro. Erhöhte Fördergelder fließen aber auch bei gemeinsamer Errichtung von Bauhöfen oder Abfallsammel- und -beseitigungsanlagen durch mindestens zwei Gemeinden.
Neun Projekte gefördert
Nach dem jüngst erfolgten Beschluss der Landesregierung erhalten neun Projekte Mittel aus dem Strukturfonds. Gefördert wird damit unter anderem die Erweiterung der Allgemeinen Sonderschule in Götzis, die Sanierung des Friedhofes sowie die Kirchplatzgestaltung in Riefensberg und die Sanierung der Hauptschule Schruns-Grüt. Finanziell unterstützt werden auch die Adaptierungen von Gemeindeamt und Tourismusbüro im Rahmen der Gemeindekooperation von Warth und Schröcken.
Strukturfonds seit 1997
Der Strukturfonds wurde im Jahr 1997 auf Initiative von Landeshauptmann Herbert Sausgruber und des Gemeindeverbands eingerichtet. Mit dem Fonds werden finanzschwache und strukturbedürftige Gemeinden mit zusätzlichen Fördermitteln unterstützt. Je Projekt ist die Strukturförderung mit maximal 200.000 Euro begrenzt. Bei gemeinsamer Finanzierung durch mindestens drei Gemeinden erhöht sich die Förderung auf 250.000 Euro. Erhöhte Fördergelder fließen auch, wenn zwei Gemeinden einen Bauhof oder eine Abfallsammel- und -beseitigungsanlage gemeinsam errichten.
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