Der Gesetzestext liegt noch bis Freitag, 23. Oktober 2009 bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.
Mit diesem Gesetz werden vier Novellen des Landarbeitsgesetzes 1984 ausgeführt. Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen Änderungen im Beitrags- und Leistungsrechts der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Daneben werden die Bestimmungen über die Bildungskarenz geändert und attraktiver gestaltet. Schließlich wird die Mindestdauer der Karenz und der Teilzeitbeschäftigung von drei auf zwei Monate herabgesetzt.
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