Das Land Vorarlberg hat sich in seiner Stellungnahme zum Standortentwicklungsgesetz klar gegen die geplante Genehmigungsautomatik in Sachen Umweltverträglichkeitsprüfung ausgesprochen. Auch wenn das Land begrüße, dass man Genehmigungsverfahren beschleunigen wolle, sei es doch notwendig, auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit zu bleiben. „Da wurde übers Ziel geschossen“, beurteilt Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser den Gesetzesentwurf, der im Vorfeld von Juristen wie Umweltschutzorganisationen ebenfalls scharf kritisiert wurde.
Auf sechs eng beschriebenen Seiten lehnt das Land Vorarlberg den Entwurf ab und bezeichnet weite Teile der Vorlage als „unionsrechtswidrig“. Das Land Vorarlberg folgt mit der Stellungnahme der Kritik, die schon Verfassungsjurist Peter Bußjäger in den VN vom 9. Juli 2018 geäußert hat und ist auch mit weiteren kritikern des Gesetzes auf einer Linie. Bußjäger nannte die sogenannte Genehmigungsautomatik nicht nur verfassungswidrig, sie stehe auch im Widerspruch zur UVP-Richtlinie der EU.
Factbox: Standortentwicklungsgesetz
Mit dem Standortentwicklungsgesetz sollen Projekte, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) läuft, beschleunigt werden. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben von öffentlichem Interesse sind. Ist ein Projekt von öffentlichem Interesse, wird dies öffentlich kundgemacht. Dann beginnt die Frist zu laufen. Die UVP-Behörde hat ein Jahr Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Tut sie das nicht, wird das Vorhaben automatisch genehmigt. Beschwerden in nächster Instanz sind nur noch bei wesentlichen Rechtsfragen – etwa groben Verfahrensfehlern – zulässig. Auflagen gibt es nur noch nach einem differenzierten Bewertungsmaßstab, sollte die einjährige Frist überschritten worden sein.
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