Die Rechtsform einer gemeinnützigen Gesellschaft sei eine geeignete Form, um die Aufgaben des bisherigen Tierschutzverbandes bestmöglich zu erfüllen, erklärte der zuständige Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP) am Freitag in einer Aussendung des Landes. Es ist wichtig, dass eine Einrichtung “die Interessen des Tierschutzes gut vertritt und es ein Tierheim in Vorarlberg gibt”. Mit der Beteiligung habe das Land die Möglichkeit die öffentlichen Interessen zu wahren.
Die Neuregelung war nach der Auflösung des bisherigen Trägervereins “Vorarlberger Tierschutzverband” durch die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Ende Oktober 2015 notwendig geworden. Ihr waren jahrelange Querelen zwischen den verschiedenen Trägerorganisationen vorausgegangen. Die Bezirkshauptmannschaft hatte die Aufgabe, das Vermögen in einem umfassenden Verfahren einer neuen Einrichtung zu übertragen. Dazu wurde eine unabhängige Kommission eingerichtet, in der unter anderen die Tierschutzombudsfrau von Wien, der Präsident der Tierärztekammer Vorarlberg und ein Notar vertreten waren.
(APA)
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