Ländle-Anwalt kämpft gegen Hass auf X – im Auftrag von Armin Wolf

ORF-ZiB-Moderator Armin Wolf hat in einem eindringlichen Blogbeitrag die massive rechtliche Ohnmacht beschrieben, mit der selbst prominente Personen gegen Hass im Netz kämpfen. Im Mittelpunkt: ein anonymer X-Account, der täglich dutzende beleidigende und strafbare Postings veröffentlicht – darunter auch schwerste Verleumdungen gegen Wolf selbst. Trotz zahlreicher gesetzlicher Regelungen auf nationaler und EU-Ebene konnte bislang nichts gegen den Account unternommen werden.
Hasspostings in Serie – Plattform bleibt untätig
Die auf der Plattform X (vormals Twitter) veröffentlichten Kommentare sind voller frauenfeindlicher, rassistischer und politisch extremer Inhalte. Wolf dokumentiert in seinem Beitrag etliche dieser Postings – namentlich beleidigend, hetzerisch und unter dem Deckmantel erfundener Profile gepostet. Eine Meldung an die Plattform X blieb wirkungslos. Der Konzern sah laut automatisierter Antwort keinen Verstoß gegen eigene Richtlinien.

Anwalt aus Vorarlberg greift ein
An diesem Punkt kommt der Vorarlberger Anwalt Philipp Längle ins Spiel. Der Jurist aus Dornbirn bot Wolf an, den Rechtsweg auf Kosten seiner Kanzlei zu beschreiten – nicht nur, um Wolf zu helfen, sondern auch, um grundsätzlich zu klären, wie Hass im Netz rechtlich bekämpft werden kann. Ein persönliches Anliegen, wie Längle betont. Gemeinsam mit seiner Kanzlei Längle-Fussenegger-Singer reichte er im September 2024 eine Strafanzeige gegen den unbekannten Verfasser ein und beantragte beim Gericht, X zur Herausgabe der Nutzerdaten zu zwingen.
Zuständig? Niemand. Verbindlich? Nichts.
Was darauf folgte, ist eine kafkaeske Odyssee durch nationale und internationale Instanzen: Das Straflandesgericht Wien erließ eine Auskunftsanordnung, die X jedoch ignorierte. Die irische Justiz erklärte sich für unzuständig, da die Daten physisch nicht in Irland gespeichert seien – obwohl X seinen EU-Sitz in Dublin hat. Auch ein Versuch in den USA scheiterte: Die amerikanischen Behörden lehnten ab, weil es sich nicht um ein „vorrangiges Delikt“ handle.
Trotz des seit 2024 geltenden EU-Digital Services Act (DSA), der Plattformen zu mehr Transparenz und Kooperation verpflichten soll, blieb X untätig. Selbst eine formale DSA-Beschwerde über die X-Plattform brachte keinen Erfolg. Die Plattform verweigerte erneut eine Löschung des gemeldeten Inhalts – mit dem Verweis, dass keine Rechtsverletzung vorliege.

Fazit von Philipp Längle: „Zahnloser Papiertiger“
Nach Monaten juristischer Arbeit fällt Längles Fazit ernüchternd aus: „Die österreichischen Bestimmungen gegen Hass im Netz erweisen sich als zahnloser Papiertiger, wenn sich Täter hinter einem anonymen X-Profil verstecken.“ X verweigere jede Zusammenarbeit, irische Behörden blockierten unter fadenscheinigen Argumenten, und auch aus den USA sei keine Hilfe zu erwarten.
Ein Systemversagen mit Signalwirkung
Armin Wolf zieht aus dem Fall ein düsteres Fazit: Selbst als prominenter Journalist mit juristischer Unterstützung und medialer Aufmerksamkeit sei es unmöglich gewesen, gegen einen nachweislich rechtswidrigen Hetz-Account vorzugehen. Für normale Userinnen und User sei der Kampf gegen Hasspostings auf X damit praktisch chancenlos. Der Rechtsstaat kapituliert vor der technischen und internationalen Struktur des Plattformkapitalismus.
(VOL.AT)
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