Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der mittlerweile 91-jährige gebürtige Ukrainer im Zweiten Weltkrieg Teil des Machtapparats der Nazis war und sich bereitwillig am Massenmord an den Juden beteiligte, wie Richter Ralph Alt am Donnerstag erklärte. Als Kriegsgefangener hat Demjanjuk demnach den Nazis 1943 im Vernichtungslager Sobibor im heutigen Polen geholfen und gut 28.000 Menschen vorwiegend jüdischen Glaubens in die Gaskammern getrieben.
Demjanjuk-Kriegsverbrecherprozess letzter in Deutschland
Demjanjuk war an 16 Massentötungen beteiligt, urteilte das Gericht nach eineinhalb Jahren Prozess. Es handelt sich um den womöglich letzten großen NS-Kriegsverbrecherprozess in Deutschland. Der Prozess hatte Ende November 2009 begonnen und sich seit vor allem wegen immer neuer Beweisanträge der Verteidigung hingezogen. Sie hatte Freispruch gefordert, sah keinen Beweis für die Vorwürfe. Das Gericht blieb mit dem Urteil leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte sechs Jahre Haft beantragt.
Revision angekündigt
Verteidiger Ulrich Busch kündigte bereits vor dem Urteil an, beim Bundesgerichtshof (BGH) in Revision gehen zu wollen. Der BGH werde dieses Urteil “ziemlich sicher aufheben“. Es werde nicht der Logik des Landgerichts folgen und einen konkreten Beweis verlangen. Als Beweismittel hatten die Ermittler unter anderem den Dienstausweis Demjanjuks vorgelegt. Zudem wurde stets betont, dass der einst meistgesuchte Kriegsverbrecher als bewaffneter Wachmann hätte fliehen können.
“Der Angeklagte ist freizulassen”
Der frühere KZ-Wachmann John Demjanjuk wird trotz Verurteilung zu fünf Jahren Haft aus dem Gefängnis entlassen. Nach genau zwei Jahren in Untersuchungshaft in München sei eine weitere Zeit im Gefängnis für den 91-Jährigen nicht verhältnismäßig, sagte Richter Ralph Alt, am Donnerstag. “Der Angeklagte ist freizulassen.”
Dementsprechend werde der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben. Mit dem Urteil des Landgerichts München bestehe keine Gefahr mehr, dass sich Demjanjuk seinem Prozess entziehe. Zudem sei er staatenlos und könne Deutschland nicht einfach verlassen. (APA)
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