Daran ändern laut RH auch die Zukäufe von Verschmutzungsrechten aus dem Ausland nichts: Selbst bei maximaler Ausnutzung der international zur Verfügung stehenden flexiblen Mechanismen “sind wesentlich stärker und schneller wirksame sektorale Maßnahmen im Inland zur Reduktion der Treibhausgasemissionen notwendig”, so der Bericht.
Überdies weist der Rechnungshof auch darauf hin, dass die durch Zukäufe aus dem Ausland erbrachten Treibhausgas-Emissionsreduktionen zwar für die Erreichung des Kyoto-Protokolls anerkannt würden, für ein Folgeabkommen (“Post-Kyoto”) müssten sie aber zusätzlich eingespart werden: “Jedes Versäumnis zum gegenwärtigen Zeitpunkt erschwert somit eine Zielerreichung in Zukunft. Daraus ergibt sich zwingend, dass die für den Ankauf der notwendigen Emissionszertifikate eingesetzten Mittel keine Investitionen in Reduktionsmaßnahmen sparen, sondern zusätzlich anfallen.” Außerdem würden Emissionseinsparungen in Zukunft “jedenfalls teurer sein werden als solche, die jetzt gesetzt werden”.
Trotz Zukäufen aus dem Ausland könne Österreich mit der Erreichung seiner Kyoto-Verpflichtung scheitern, glaubt der Rechnungshof: “In Anbetracht der derzeitigen Trends schätzt der RH die Wahrscheinlichkeit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU wegen mangelnder Einhaltung der im Burden Sharing Agreement eingegangenen Verpflichtungen relativ hoch ein.” Mit erhöhtem Rechtfertigungsbedarf sei bereits 2010 zu rechnen. In diesem Jahr werden die Ist-Daten des Jahres 2008 vorliegen. Im Burden Sharing Agreement haben sich die EU-15 zu einer internen Lastenaufteilung zur gemeinsamen Erreichung des Kyoto-Ziels verpflichtet.
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