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Kussverbot in Innsbrucker Lokal

Wirtschaftskammer: Gastwirt kann ohne Grund Zutritt zum Lokal verweigern.
Wirtschaftskammer: Gastwirt kann ohne Grund Zutritt zum Lokal verweigern. ©Bilderbox/Symbolbild
In einem Innsbrucker Lokal nahe des Bahnhofs hat der Besitzer seinen Gästen ein Kussverbot auferlegt. "Aus Respekt vor unseren Mitarbeitern und internationalen Gästen bitten wir Sie, Zärtlichkeiten in unserem Lokal zu unterlassen", steht auf einer Hinweistafel neben der Hausordnung.

Eine Vorgehensweise, die durchaus rechtens ist, wie Gernot Liska, stellvertretender Geschäftsführer bei der Wirtschaftskammer, im APA-Gespräch betonte. Ein Gastwirt kann ohne Grund den Zutritt zu seinem Lokal verweigern.

Händchenhalten und Bussis erlaubt

Bei der Wirtschaftskammer seien zwei Beschwerden von rausgeschmissenen Paaren eingegangen, bestätigte Peter Trost, Spartengeschäftsführer Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Tirol, einen Bericht der “Tiroler Tageszeitung”. Daraufhin habe es ein Gespräch mit dem Lokalinhaber gegeben. Dabei sei gegenüber der Wirtschaftskammer versichert worden, dass es kein Problem sei, wenn Gäste Händchenhalten oder sich ein Bussi geben würden, so Trost zur APA.

Wirt beharrt auf seinem Standpunkt

Dennoch beharrt der Wirt weiterhin auf seinen Standpunkt und seine aufgestellte Regel, sagte Trost. “Wenn Gäste Zärtlichkeiten austauschen, weisen wir sie darauf hin, dass dies in unserem Lokal nicht erwünscht ist. Unterlassen sie es nicht, müssen sie gehen”, sagte der Wirt gegenüber der TT, der bereits seit über zehn Jahren das Lokal führt. Der Lokalbesitzer berichtete in mehreren Medienberichten auch über Vorfälle, die über den zwischenmenschlichen Austausch von Zärtlichkeiten weit hinausgingen.

Belästigung anderer Gäste

“Das Problem ist, dass andere Gäste den Bewirtungsvertrag kündigen können, wenn sie sich von anderen gestört fühlen, etwa wenn zu laut telefoniert wird”, erklärte Liska. Somit müssen sie zwar Konsumiertes bezahlen, doch Bestellungen können storniert werden. “Ein Gast, der sich ungebührlich verhält, kann des Lokales verwiesen werden”, so Liska. Menschen können jedoch nicht aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, aufgrund ihres Geschlechts oder aufgrund ihrer Behinderung rausgeschmissen werden.

Kuss-Flashmob

In Internetforen formieren sich seit geraumer Zeit Gruppierungen, die Pärchen auffordern, zum Küssen in das Innsbrucker Lokal zu kommen. In einem Blog wird sogar eine Kussprämie versprochen, ein dort angekündigter Kuss-Flashmob dürfte noch nicht stattgefunden haben. (APA)

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