FAHRVERBOT. In der Zeit vom 1. bis 14. Februar wird am Gaues Holz geschlägert. Während der durchzuführenden Arbeiten, werktags in der Zeit von 7:30 bis 17 Uhr, ist es verboten, den Gauesweg ab dem Kloster Gauenstein zu befahren. Diese Verordnung erfolgt im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs.
TAXISTANDPLATZ. Auf dem Bahnhofvorplatz, im Bereich des nordwestlichen Nebeneingangs zum Café Mobar wird ein Standplatz für Taxifahrzeuge festgesetzt. Im Bereich des Standplatzes ist das “Halten und Parken” untersagt. Taxifahrzeuge sind von diesem Halte- und Parkverbot ausgenommen. Die Marktgemeinde Schruns verordnete dies im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie der Ordnung des ruhenden Verkehrs.
PARKVERORDNUNG. Die gängige Parkverordnung für die Marktgemeinde Schruns gilt jetzt auch für die Tiefgarage “Parkzentrum beim Bahnhof”.
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