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Kurz: EU darf bei Türkei-Deal Grundwerte nicht aufgeben

Grüne kritisieren "Alleingang" als "Torpedierung einer europäischen Lösung".
Grüne kritisieren "Alleingang" als "Torpedierung einer europäischen Lösung". ©APA
Ein möglicher Flüchtlings-Deal mit der Türkei dürfe zu keiner Aufgabe der europäischen Ansprüche an die Menschenrechte und Grundfreiheiten führen. Das betonte Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) am Mittwoch laut Aussendung im Außenpolitischen Ausschuss des Parlaments. Kurz bekräftigte aber das Ziel der Union, durch Einbindung der Türkei den Zustrom von Flüchtlingen nach Europa einzudämmen.

Die Grünen-Mandatarin Alev Korun warf dem Minister vor, durch den Alleingang die humanitäre Notlage in Griechenland verursacht und damit eine europäische Lösung torpediert zu haben. “Wie soll Griechenland die zu erwartende Anzahl von einer Million Flüchtlingen versorgen, wenn für Österreich 90.000 schon zu viel waren”, fragte sie.

Kurz: Union zahlt Preis

Die Union zahle heute den Preis für die Offenheit in der Flüchtlingspolitik des letzten Jahres, skizzierte Kurz die Situation vor dem Hintergrund der angestrebten Lösung mit der Türkei. Europa dürfe seine Positionen in Sachen Grundrechte jedenfalls nicht aufgeben. Der Minister versicherte, sich dafür einzusetzen, dass es zu keiner Vermischung von Fragen wie Medienfreiheit, Menschenrechte oder dem Kurdenproblem mit der Flüchtlingskrise kommt. Nach wie vor gelte für Österreich der Grundsatz einer maßgeschneiderten Partnerschaft mit der Türkei, dies bedeute “kein Beitritt”, präzisierte er.

Causa Granaten-Export: “Plumper Anpatzversucht”

Im Zuge der Debatte konfrontierte Grünen-Mandatar Peter Pilz den Außenminister mit dem Vorwurf, sein Ressort habe eine positive Stellungnahme für einen letztlich nicht durchgeführten Export von 250.000 Granaten nach Abu Dhabi abgegeben und dadurch vor dem Hintergrund des Bürgerkriegs im Jemen gegen das Kriegsmaterialiengesetz verstoßen. Dies sei ein “plumper Anpatzungsversuch”, konterte Kurz und unterstrich mit Nachdruck, er verfüge über keinerlei Hinweise, dass sich Beamte seines Ressorts nicht gesetzeskonform verhalten hätten.

(APA)

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