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Künftig "weniger im Schlitz"?

Könnte der täglich per Bankomatkarte behebbare Höchstbetrag schon bald von 400 auf 150 Euro fallen? Durchaus. Nämlich dann, wenn die EU-Zahlungsverkehrs-Richtlinie wie geplant in Kraft tritt.

Gemäß Entwurf sollten Konsumenten dann nämlich nur noch für maximal 150 Euro haften, nachdem sie ihre Bankomatkarte verloren oder sie ihnen gestohlen wurde. Da wollen Österreichs Banken nicht mit.

„Wenn das Risiko derart krass von den Bankkunden zur Bank verlagert wird, könnten wir uns gezwungen sehen, das tägliche Behebungslimit auf 150 Euro zu senken“, hatte Sparkassen-Generalsekretär Michael Ikrath zornig auf das Ansinnen Brüssels reagiert. Heute löffeln die Kunden, von wenigen seltenen Ausnahmen abgesehen, praktisch allein die Suppe aus, wenn besagtes Plastikkärtchen abhanden kam und Unbefugte das Konto plünderten. Die EU will, dass hier bei 150 Euro sozusagen das Ende der Haftungs-Fahnenstange erreicht wäre.

Der Sprecher der Vorarlberger Sparkassen, Dornbirn-Chef Dr. Hubert Singer, meinte dazu auf Anfrage, dass seit Ikraths „Effekt-Reaktion“ der Denkprozess im Sparkassen-Sektor weiterentwickelt wurde. „Wir sind auch noch bei keinem definitiven Standpunkt in der Sache angekommen, überlegen derzeit aber eine Art Versicherungsschutz. Unsere Gruppe könnte sich gegen dieses Risiko z. B. insofern versichern, dass wir dem Kontoinhaber 25.000 Euro maximal ersetzen, egal ob eine oder mehrere illegale Behebungen mit der entwendeten Karte erfolgten. Ob der Kunde einen Selbstbehalt zu tragen hätte oder nicht – aktuell sind 100 Euro angedacht – ist noch Diskussionsgegenstand.“ Ob Selbstbehalt oder nicht – die Senkung des täglichen Behebungslimits wäre damit jedenfalls kein Thema mehr, so Singer.

Der Vorstandsdirektor der Raiffeisen-Landesbank, Betr.Oec. Wilfried Hopfner, räumte ein, dass man im Raiffeisen-Sektor ebenfalls noch nicht „der Weisheit letzten Schluss“ in dieser Frage gefunden habe. Einerseits stelle es gewiss ein Risiko dar, den „Haftungs-Schwarzen-Peter“ der Bank zu über- und das tägliche Behebungslimit bei 400 Euro zu belassen. Risiko deshalb, weil es dann viele Kunden mit Karte und PIN nicht mehr gang so genau nehmen könnten, nach dem Motto: Geht’s schief, zahlt eh die Bank. Das Tagesmaximum von 400 auf weniger als halb so viel Euro zu drosseln, „gäbe aber sicher auch eine bedenkliche Optik ab. Es ist keine Frage, dass so ein Schritt eine massive Einschränkung der Bargeld-Disposition und -Flexibilität der Kunden bedeuten würde“, muss auch für Hopfner die Lösung anderswo gefunden werden. Dass die Banken das Haftungsrisiko wieder dem Kunden aufbürden können – „dieser Illusion geben uns aber im Hinblick auf das absehbare Inkrafttreten der Richtlinie nicht mehr hin“ (Hopfner).

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