Bis Freitag, 23. Jänner haben alle Landesbürgerinnen und Landesbürger die Möglichkeit, im Amt der Landesregierung, bei Bezirkshauptmannschaften und Gemeindeämtern sowie im Internet auf www.vorarlberg.at den Gesetzestext einzusehen und Änderungsvorschläge zu machen.
Das Land verpflichtet sich zur Förderung des kulturellen Lebens in einem weiten und umfassenden Sinn. Mit ausdrücklichen Zielsetzungen werden neue Akzente gesetzt (z.B. durch die Berücksichtigung regionaler und überregionaler Zusammenhänge, die Hervorhebung der Gegenwartskunst oder die Zielsetzung der öffentlichen Auseinandersetzung mit Kunst und Wissenschaft).
Im Weiteren legt der Entwurf das Schwergewicht auf das Verfahren, das zur Entscheidungsfindung führt. Das System der pluralistischen Einbindung in die Entscheidungsfindung über Beiräte und Kommissionen wird fortgeführt und – auch über eine Konkretisierung von Aufgaben – aktualisiert. Optionen für innovative Modelle der Entscheidungsfindung (z.B. ein Kuratorensystem oder eine bereichsübergreifende Kunstkommission) werden eröffnet. Auf Transparenz der Entscheidungsfindung wird besonders Wert gelegt (z.B. durch Förderrichtlinien, die Befassung des zuständigen Kulturbeirats vor deren Erlassung, öffentliche Veranstaltungen zur Beratungspraxis der Kunstkommissionen, den Kulturbericht etc.).
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