Eine ehemalige Mitarbeiterin der Hypo hat Kulterer schwer belastet. Sie musste einen Bericht über die Swap-Geschäfteauf auf Drängen Kulterers vordatieren.Dieser bestritt den Vorwurf vehement.
Die Zeugin war im Jahr 2005 in der Hypo für die Erstellung der Bilanz zuständig gewesen. Sie habe die Verbuchung der Swap-Verluste in gutem Glauben als Off-Balance-Geschäfte vorgenommen. Sie habe sich darauf verlassen müssen, dass die Angaben aus den Abteilungen Treasury und Settlement korrekt gewesen seien, begründete sie ihre Vorgangsweise.
Sie habe auch eine Stellungnahme zu dieser Art der Verbuchung ausgearbeitet. Im Frühjahr 2006 – nach dem Auffliegen der Affäre – habe Kulterer sie dazu veranlasst, diese Stellungnahme um ein Jahr vorzudatieren. Sie begründete ihre Aussage vor Richter Christian Liebhauser-Karl damit, “endlich die Wahrheit” sagen zu wollen.
Im vergangenen Jahr sei es neuerlich zu Swap-Geschäften gekommen, die am Accounting vorbeigeschleust worden seien. Man habe ihr die Angelegenheit erneut falsch dargestellt, so dass sie sie falsch verbucht habe. Sie habe danach den zuständigen Vorstand der Bank über die Vorgänge informiert, dieser habe die Innenrevision eingeschaltet. Dieser neuerliche Fall sei für sie Grund gewesen, die Bank zu verlassen.
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