Künftig mehr Rechte für Radfahrer

Neu sind vor allem die Vorrangregeln und das Reißverschlusssystem, berichtet der ORF Vorarlberg.
Neue Bestimmungen für das Fahrrad
Kinder unter zwölf Jahren dürfen nur mit einer Begleitperson (mindestens 16 Jahre alt) Radfahren. Neu ab 1. April: Der Radfahrausweis, mit dem Kinder bisher ab 10 auch allein radeln durften, kann bereits ab dem 9. Geburtstag erworben werden, wenn die 4. Schulstufe besucht wird. Nichts geändert hat sich an der Radhelmpflicht für Kinder unter 12 Jahren, den Ausrüstungsbestimmungen (vorne weiße, hinten rote Reflektoren, gelbe Reflektoren an Pedalen und Speichen, Klingel/Hupe, zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen, Licht bei schlechter Sicht oder Dunkelheit) und an den für Fahrräder erlaubten Verkehrsflächen (Radwegbenützungspflicht, Gehsteig und -weg sind tabu). Wer sich nicht an die Ausrüstungsbestimmungen hält, riskiert übrigens eine hohe Strafe: Bis zu 726 Euro pro fehlendem Teil sind möglich.
(Red.)
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