Die Kasse hatte beim Tod seiner Frau im März bei der Datenverarbeitung einen Fehler begangen, wie die Kleine Zeitung in ihrer Donnerstag-Ausgabe berichtet.
Der Arzt rief bei der Gebietskrankenkasse an, als die E-Card nicht funktionierte. Dort erklärte man zuerst, die Karte gelte nicht mehr, weil der Besitzer verstorben sei. Der Fehler dürfte bei der Pensionsversicherungsanstalt PVA passiert sein, wo irrtümlich der Mann statt der Frau als verstorben eingetragen worden war.
Als daher auch Ende März die Pension nicht mehr überwiesen wurde, intervenierte die Familie des betagten Mannes bei der PVA. Diese korrigierte ihren Irrtum und überwies die Pension. Allerdings wurde offenbar vergessen, die Korrektur an die GKK weiterzumelden. Inzwischen weilt der 96-Jährige aber auch in den Computern der Krankenversicherung unter den Lebenden.
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