Der ÖBB-Beamte war mit deutlichen Verletzungen am Hinterkopf und Blutspuren im Gesicht gefunden worden, die Staatsanwaltschaft ordnete daraufhin eine gerichtliche Untersuchung der Leiche an. Diese ergab, dass das Opfer durch den Sturz eine Gehirnblutung erlitten hatte, aufgrund derer er bewusstlos wurde und schließlich erfror, in der Nacht hatte es sieben Grad unter Null gehabt. Auch die Ermittlungen der Polizei ergaben keinerlei Hinweise auf Fremdverschulden.
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