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Kritik an Reform der Geschworenengerichtsbarkeit

Nachdem das Budgetbegleitgesetz bereits am 18. Juni in Kraft getreten ist und damit unter anderem auch eine Verschiebung der Zuständigkeit im Justizbereich von Geschworenen- zu Schöffengerichten einherging, wird an diesem Detail nun Kritik laut.

Geschworene sind damit nur mehr für Prozesse zuständig, in denen es um Strafdrohungen von mehr als fünf Jahren geht. Strafrechtsexperten und Verfassungsrechtler üben nun vor allem an der Vorgangsweise der Politik Kritik: Es habe in dieser Causa kein öffentlicher Diskussionsprozess stattgefunden.

Im “Kurier” (Samstag-Ausgabe) erklärte Verfassungsrechtler Theo Öhlinger, es sei “höchst problematisch”, eine “menschenrechtlich relevante Änderung des Justizwesens mittels Budgetbegleitgesetz und ohne jegliche sachliche Diskussion” zu beschließen. Für Richard Soyer, Sprecher der Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger, ist die “Art der Durchsetzung für einen Rechtsstaat an der Grenze zum Unerträglichen”.

Der Stil, das mit einem Budgetbegleitgesetz zu regeln, sei “völlig inakzeptabel”, so Soyer im “Kurier”. Im Ö1-“Mittagsjournal” ergänzte er: “Das ist eine Vorgangsweise, die bisher in Österreich nicht üblich war”. Inhaltlich könne man über die Verschiebung von Kompetenzen durchaus diskutieren. Es müsse aber Zeit sein, dies in Institutionen wie dem Juristentag oder der Juristenkommission ausführlich zu diskutieren.

Die Maßnahme wird im Justiz-Ministerium mit Einsparungen begründet. Der personelle und finanzielle Aufwand für Schöffengerichte sei niedriger.

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