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Kriessern: Artgeschützter Leguan in Koffer geschmuggelt

Die Einfuhr des artgeschützten Tieres ist bewilligungspflichtig.
Die Einfuhr des artgeschützten Tieres ist bewilligungspflichtig. ©Grenzwachtregion III
Vor wenigen Wochen hat das Schweizer Grenzwachtkorps im St. Galler Rheintal den Schmuggel eines artgeschützten Leguans aufgedeckt. Das Tier wurde in einem viel zu kleinen Behälter transportiert!

Am 20. Dezember 2016 kontrollierten Grenzwächter am Grenzübergang Kriessern einen Italiener (25) in einem Reisebus bei der Einreise in die Schweiz. Anlässlich der Kontrolle untersuchten die Grenzwächter das Gepäck des Italieners. Im Koffer befand sich ein Leguan in einer viel zu kleinen Plastikbox. Die Einfuhr des artgeschützten Tieres ist bewilligungspflichtig.

Grenzwachtregion III
Grenzwachtregion III ©Grenzwachtregion III

Da die Person keine Dokumente vorweisen konnte und der Weitertransport für das Tier nicht zumutbar gewesen wäre, wurde es beschlagnahmt und einer fachkundigen Einrichtung übergeben. Der fehlbare Reisende muss mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.

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