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Kranker Jurist bedrohte Richter

Das Strafregister des 52-Jährigen weist eine einschlägige Vorstrafe aus.
Das Strafregister des 52-Jährigen weist eine einschlägige Vorstrafe aus. ©Symbolbild/Bilderbox
Schizophrener Frühpensionist wurde bedingt in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

(Neue/Seff Dünser)

Schriftlich hat der studierte Jurist im Vorjahr zwei Vorarlberger Richtern und Mitarbeitern einer Wiener Zeitung Morddrohungen zukommen lassen. Der 52-jährige ­Unterländer war nach Ansicht der Strafrichter wegen seiner paranoiden Schizophrenie nicht zurechnungsfähig und konnte deshalb nicht wegen versuchter schwerer Nötigung und ­gefährlicher Drohung verurteilt werden, ist aber gefährlich.

Zwangsanhaltung. ­Deshalb wurde der besachwaltete Betroffene gestern am ­Landesgericht Feldkirch bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er muss sich nach seiner sechsmonatigen Zwangsanhaltung im Landeskrankenhaus Rankweil und der Besserung seines Gesundheitszustandes nun nur noch ambulant behandeln lassen und weiterhin seine Medikamente einnehmen. Diese Auflagen hat er während einer Bewährungszeit von fünf Jahren zu erfüllen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Andreas Böhler ist nicht rechtskräftig.

In seinem Rechtsmittel in einem Exekutionsverfahren hatte der studierte Jurist geschrieben, eine Bezirksrichterin und ein Richter des Landesgerichts dürften sich glücklich schätzen, sollte er sie überhaupt am Leben lassen. Wäre der Mann schuldfähig gewesen, wäre er dafür wegen gefährlicher Drohung verurteilt worden.

Zudem hat der Frühpensionist Mitarbeitern einer Wiener Zeitungsredaktion damit gedroht, er werde sie in die Luft jagen, wenn mehrere seiner Postings auf der Internetseite nicht veröffentlicht würden. Damit hat er eine versuchte schwere Nötigung begangen.

Das Strafregister des 52-Jährigen weist eine einschlägige Vorstrafe aus. Schon 2008 ist er am Landesgericht bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Ihm wurde auch vor elf Jahren die Weisung erteilt, sich für eine Probezeit von fünf Jahren ambulant behandeln zu lassen. Danach wurde er rückfällig. Seff Dünser

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