Weiterwurschteln ist weder auf Ebene des Bundesstaats noch auf anderen Ebenen angesagt, sagte Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl am Mittwoch. Man fordere nicht nur von der Politik Veränderungsbereitschaft, wir werden uns selbst auch nicht ausnehmen.
Nach dem Offenbarungseid des Obmanns der Wiener Gebietskrankenkasse, Franz Bittner, gehe es um eine kurzfristige Sanierung, aber auch eine mittelfristige Umstrukturierung. Jetzt wo der erste auf der Strecke liegt, sollten wir vielleicht den Rucksack aufmachen, nachschauen, ob nicht der eine oder andere Stein drinnen liegt, den wir entfernen können.
Als mögliche Themen für eine umfassende Reform nannte Leitl Kooperationen zwischen den Trägern und Synergien im Krankenhausbereich. Für die Bundesstaatsreform will die Wirtschaftskammer in den nächsten zwei Monaten Vorschläge zur Durchführung des Managementprozesses vorlegen.
Zufrieden ist Leitl mit der vom Verfassungsausschuss beschlossenen Verankerung der Sozialpartner in der Verfassung. Wie berichtet, wollten die Sozialpartner ursprünglich einzeln in die Verfassung aufgenommen werden. Nach dem nun beschlossenen Kompromissvorschlag gibt es zwar keine Einzelerwähnung, die obligatorische Mitgliedschaft ist aber enthalten.
Eine solche Aufnahme in die Verfassung bedeute im Geburtsland der Sozialpartnerschaft nicht mehr als ein Grundsatzbekenntnis, sagte Leitl. Wenn die Leute sie nicht mehr wollen, nützt uns eine Verankerung der Pflichtmitgliedschaft in der Verfassung auch nichts, meinte der Wirtschaftskammerpräsident. Über das Wirtschaftskammergesetz, das mit einfacher Regierungsmehrheit zu verändern sei, könne ein übel meinender Gesetzgeber der Kammer ihre wirtschaftliche Basis ja ohnedies entziehen.
Mattias Krenn, Vizepräsident der Kammer und des Rings Freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RFW) hält dagegen die bestehende gesetzliche Verankerung für ausreichend. Der Kompromiss sei nur eine verklausulierte Form, um die Kammern politisch sakrosankt zu machen.
Auch Volker Plass, Sprecher der Grünen Wirtschaft, hält eine Verankerung der Kammern in der Verfassung für einen Rückschritt in die 70er Jahre.
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