Der Schulrat in der Kleinstadt nur wenige Kilometer von der Grenze zu Vorarlberg zieht in dem Streitfall an das oberste Gericht der Eidgenossenschaft weiter, wie die Richter in Lausanne am Freitag mitteilten. Der Fall hatte bereits im Vorjahr für Aufsehen gesorgt.
“Symbol für Fundamentalismus”
Nach Ansicht der lokalen Verwaltung ist das Kopftuch “ein Symbol für eine fundamentalistische Auslegung des Islam und damit ein Integrationshindernis”. Das öffentliche Interesse an der Integration sei höher zu gewichten als das private Interesse der Eltern “am zur Schau stellen religiöser Symbole durch ihre Kinder”, schreibt die Behörde in ihrer Beschwerde.
Religionsfreiheit contra Integration
Das Verwaltungsgericht in St. Gallen hatte im vergangenen November entschieden, das 13-jährige Mädchen dürfe das islamische Kopftuch (Hijab) im Unterricht tragen. Dieser Wunsch sei durch die Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützt. Ein Verbot wäre zurzeit unverhältnismäßig, so das Urteil.
Die Schule kontert nun, das verfassungsmäßige Recht auf Religionsfreiheit sei selbstverständlich zu respektieren. Wenn damit aber die Integrationsbemühungen torpediert würden, sei dies aber “falsch verstandene Toleranz”. Das St. Galler Verwaltungsgericht habe diese Argumente zu wenig gewichtet.
Das Mädchen hatte als Sechstklässlerin im Sommer 2013 damit begonnen, mit Kopftuch zur Schule zu gehen. Darauf erließ die Schulgemeinde, gestützt auf eine Empfehlung des Erziehungsrats des Kantons St. Gallen, ein Kopfbedeckungsverbot. Die Familie erhob dagegen Beschwerde.
Entscheidung wäre Präzedenzfall
Das Schweizer Bundesgericht hat sich bisher noch nie zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Kopftuchverbots an Schulen geäußert. In einem Fall aus der Thurgauer Gemeinde Bürglen ließ es Mitte 2013 diese Frage offen. Es stellte lediglich fest, dass in Bürglen eine gesetzliche Grundlage für ein Verbot fehle. (red/APA)
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