Sie beruft sich laut Gericht auf das Grundrecht der Religionsfreiheit und das Tragen des Kopftuchs als Merkmal ihrer Persönlichkeit. Nach Auffassung des Landes hingegen lässt sich das Kopftuch als religiöses Symbol nicht mit dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbaren. Die Lehrerin steht seit 1980 im Schuldienst des Landes und trat Anfang der 90er Jahre vom christlichen zum muslimischen Glauben über. Laut Gericht ist sie auch Funktionsträgerin im Zentralrat der Muslime in Deutschland.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im Juni das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an nordrhein-westfälischen Schulen bestätigt. Eine Kopftuch tragende muslimische Lehrerin war mit einer Klage auf Einstellung in den öffentlichen Schuldienst gescheitert. Das Düsseldorfer Arbeitsgericht entschied ebenfalls im Juni, dass auch das Tragen einer Baskenmütze unter das Kopftuchverbot fällt.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.