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Kopftuch tragende Lehrerin klagt vor Verwaltungsgericht

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Eine zum Islam konvertierte Hauptschullehrerin hat am Dienstag vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Aufhebung des Kopftuchverbots an Schulen im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen gefordert. Die Klägerin trägt trotz offiziellen Verbots seit vergangenem Sommer ständig ein Kopftuch.

Sie beruft sich laut Gericht auf das Grundrecht der Religionsfreiheit und das Tragen des Kopftuchs als Merkmal ihrer Persönlichkeit. Nach Auffassung des Landes hingegen lässt sich das Kopftuch als religiöses Symbol nicht mit dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbaren. Die Lehrerin steht seit 1980 im Schuldienst des Landes und trat Anfang der 90er Jahre vom christlichen zum muslimischen Glauben über. Laut Gericht ist sie auch Funktionsträgerin im Zentralrat der Muslime in Deutschland.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im Juni das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an nordrhein-westfälischen Schulen bestätigt. Eine Kopftuch tragende muslimische Lehrerin war mit einer Klage auf Einstellung in den öffentlichen Schuldienst gescheitert. Das Düsseldorfer Arbeitsgericht entschied ebenfalls im Juni, dass auch das Tragen einer Baskenmütze unter das Kopftuchverbot fällt.

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