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Kopfschuss in Währing: Unfallversion laut Anwalt erhärtet

Nun meldet sich der Anwalt des Verdächtigen zu Wort.
Nun meldet sich der Anwalt des Verdächtigen zu Wort. ©APA
Das Nachtatverhalten des Verdächtigen sowie die Tatsache, dass sich in der Wohnung des Bankers schon einmal irrtümlich ein Schuss aus einer der beiden Waffen gelöst hat, sprechen laut Anwalt gegen einen vorsätzlichen Mord.
Verdächtiger in U-Haft
Kopfschuss in Währing

Im Fall des Wiener Bankers, der in der Nacht auf vergangenen Freitag seinen Stiefbruder in Wien-Währing mit einem Kopfschuss zu Tode gebracht hat, soll sich nach Ansicht seines Verteidigers die Unfallversion erhärtet haben. Alles würde in diese Richtung deuten, meinte Rechtsanwalt Philipp Winkler am Freitag gegenüber der APA, nachdem er Einsicht in den bisherigen Akteninhalt genommen hatte.

Sowohl aus dem Nachtatverhalten seines Mandanten als auch aus dem Schusskanal sei kein vorsätzliches Handeln ableitbar, erklärte Winkler. Er sei deswegen “zuversichtlich, dass in diesem Fall keine Verurteilung wegen Mordes erfolgen wird”.

Bereits in der Vergangenheit fiel irrtümlich ein Schuss

Derzeit befindet sich der 44-Jährige wegen Mordverdachts in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft. Mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut soll er seinen Angaben zufolge seinem um zwei Jahre jüngeren Stiefbruder eine seiner beiden Waffen gezeigt haben, als sich unabsichtlich ein Schuss löste. Das Projektil drang dem 42-Jährigen in den Kopf.

Fest steht inzwischen, dass der Schütze die Pistole nicht weggeräumt hatte, ehe er die Polizei verständigte. Die Tatortgruppe der Polizei stellte die Waffe unmittelbar neben der Leiche sicher. Winkler bestätigte außerdem eine Meldung in der Freitag-Ausgabe der Gratiszeitung Heute, wonach sich in der Vergangenheit in der Wohnung des Bankers schon einmal irrtümlich ein Schuss aus einem der zwei Schießeisen, die dieser legal besaß, gelöst haben soll. Auch das spreche für einen Unfall, weil der Mann offenbar fahrlässig mit seinen Waffen umgegangen sei, meinte der Anwalt.

Ob der 44-Jährige weiter im Gefängnis bleibt, entscheidet sich beim nächsten Haftprüfungstermin Ende kommender Woche. Entscheidende Bedeutung wird in diesem Zusammenhang den Gutachten eines Schießsachverständigen und eines Gerichtsmediziners zukommen, die noch ausständig sind.

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