Die EU verlangt von den Banken nicht nur mehr Transparenz bei Konten, sondern auch einen leichteren Kontowechsel. Die voriges Jahr erlassene Richtlinie beinhaltet zudem das Recht auf ein Konto für alle. Auch Bürger, die finanziell schlecht dastehen, müssen Zugang zu einem Konto mit Basisfunktionen haben, mit dem sie nicht ins Minus gehen können.
Was die Transparenz bei Konten betrifft, sind in Österreich die Vorarbeiten schon weit fortgeschritten, sagte Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Wirtschaftskammersparte Bank und Versicherung, zur APA. Bereits im Frühsommer seien Bankenverband, Arbeiterkammer und Schuldnerberatungen im Sozialministerium zu Gesprächen zusammengekommen. “Es wird noch im Herbst eine Begutachtung geben.”
Wer über drei Monate viel im Minus ist, wird über Spesen informiert
Wenn ein Kunde sein Konto mehr als drei Monate um mehr als das Eineinhalbfache seines monatlichen Durchschnittseingangs überzieht, soll er künftig eine Warnung von seiner Bank bekommen. “Er wird darauf hingewiesen, dass er diese Grenze überschritten hat und dass es günstigere Finanzierungsformen gibt”, so Rudorfer. “Das kann ein Kredit sein, das kann ein anderes Kontopaket sein.”
Weiters werde dem Kunden eine Beratung angeboten. “Zwingen kann man natürlich niemanden.” Kunden, die Internet-Banking nutzen, werden die Warnung wahrscheinlich online bekommen – jedenfalls “über den Weg, über den man üblicherweise mit den Kunden kommuniziert.” Wenn Kunden die Informationen in Papierform wünschen, müssen sie diese allerdings auch so bekommen.
Neues Regelwerk soll mehr Transparenz bringen
Die Überziehung des Girokontos sei für kurzfristig benötigte, kleinere Geldbeträge vorgesehen, so Rudorfer. Wenn etwa die Waschmaschine plötzlich eingeht oder man an den letzten Tagen des Monats ein wenig ins Minus rutscht.
Mehr Transparenz soll das neue Regelwerk, das wahrscheinlich Verbraucherzahlungskontogesetz heißen wird, auch bei den Kontogebühren bringen. Die Banken werden verpflichtet, ihren Kunden einmal im Jahr eine Entgeltaufstellung fürs Konto zu schicken, sagte Gabriele Zgubic, Leiterin der AK-Abteilung für Konsumentenpolitik. Auch vor dem Abschluss eines Girokontovertrags müssen die Banken über Gebühren informieren. “Es geht darum, einen besseren Überblick zu bekommen: Was kostet mein Konto?”, so Zgubic zur APA.
Kontowechsel
Beim Thema Kontowechsel sind die Mitglieder der Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs laut Rudorfer “noch nicht ganz so weit”, jedoch hätten sich Österreichs Banken schon jetzt freiwillig dazu verpflichtet, ihren Kunden den Wechsel zur Konkurrenz nicht zu erschweren. Die AK habe den Banken vor zwei Jahren beschieden, dass der Kontowechsel gut funktioniere. AK-Konsumentenschützerin Zgubic bestätigt das: “Da sind uns keine großen Probleme aufgefallen. Jetzt wird das noch einmal ganz genau mit Fristen festgelegt.”
EU-Vorgaben zum Basiskonto
Das Basiskonto muss laut EU-Vorgabe mit Online-Banking-Zugang sowie einer Zahlungskarte ausgestattet sein. Auch Lastschriften und Daueraufträge müssen möglich sein. In der EU haben rund 30 Millionen Menschen kein Girokonto, in Österreich sind es 150.000. “Wenn jemand dauerhaft der Bank etwas schuldig bleibt, wird sehr schnell mit Kontokündigung reagiert”, so Zgubic zur APA. Das treffe in Österreich oft Menschen, die in Privatkonkurs sind. “Ein Konto ist essenziell, um an der Gesellschaft teilzuhaben. Handyvertrag, Wohnung – ohne Konto ist das schwer zu bewältigen.” In Österreich können sich Menschen in finanzieller Not an die “Zweite Sparkasse” wenden, erinnert Zgubic. Auch andere heimische Banken bieten bereits eine Art Basiskonto an.
Während sich die Arbeiterkammer beim neuen Verbraucherzahlungskontogesetz mit dem Bankenverband weitgehend einig ist, kritisiert sie die Überziehungszinsen. “Die sind angesichts des niedrigen Zinsniveaus viel zu hoch”, so Zgubic. (APA)
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