Der Verdacht müsse von der Behörde, die ein Konto öffnen lassen will, aber gut dokumentiert sein, sagte Finanzminister Josef Pröll (V) am Freitag in Wien vor Journalisten. Bisher wurden Konten nur bei Strafverfahren geöffnet.
Damit müsse der Paragraf 38 im Bankwesengesetz (BWG), der im Verfassungsrang steht, nicht angepasst werden, sagte Pröll. Das Bankgeheimnis bleibe bestehen. Nur bei einigen der rund 80 Doppelbesteuerungsabkommen werde es Anpassungen geben müssen. Auch die Schweiz und Luxemburg werden heute vergleichbare Schritte bekanntgeben, kündigte Pröll an
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