”Das Reiserecht ist kein Schönwetter-Recht, das nur gilt, wenn nichts passiert, und das man ignorieren könnte, wenn der Krisenfall eintritt”, sagte Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, am Dienstag.
“Wir haben natürlich vergangene Woche ein erhöhtes Aufkommen an Beschwerden gehabt. So wurde beispielsweise Fluggästen als frühester Rückflugtermin aus Bangkok der 3. Mai angeboten. Das waren zu dem Zeitpunkt immerhin noch zwei Wochen. Dann gab es Angaben, wonach die Airlines zwar Hotels zahlten, aber nur zwei Nächte lang”, erklärte Kolba.
Jetzt wolle man die Beschwerden strukturiert sammeln. Im Fall des Falles könnte das auch rechtspolitische Folgen haben. Fluglinien und Reiseveranstalter treffe zwar an dem durch die Vulkanasche-Wolke verursachten Flugchaos kein Verschulden, dennoch können Passagiere Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung bzw. aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung geltend machen.
Werden die den Passagieren und Reisenden zustehenden Ansprüche nicht erfüllt, können diese ihre Beschwerden ab sofort unter http://www.verbraucherrecht.at beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) melden. Diese werden vom VKI – im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) – gesammelt, ausgewertet und dazu genutzt, sich für die Rechte von Passagieren und Reisenden bei den Fluglinien und Reiseveranstaltern einzusetzen.
“Zwar müssen Ansprüche nach wie vor auch selbst gegen die Fluglinie oder den Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Der VKI wird mit dieser Aktion diese Forderungen aber unterstützen und sich dafür einsetzen, mit den Fluglinien und Reiseveranstaltern gute und rasche Lösungen zu verhandeln. Wir werden versuchen, den Rechtsrahmen für die Konsumentenrechte klar abzustecken und zu guten Lösungen im Interesse aller beizutragen”, so Kolba,
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