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Konfliktlinien wurden deutlich

Dialog zwischen Agrargemeinschaften und Vorderlandgemeinden ist dringend nötig.
Dialog zwischen Agrargemeinschaften und Vorderlandgemeinden ist dringend nötig. ©Albert Summer
Agrargemeinschaften haben sich der Diskussion über den Substanznutzen zu stellen.

Agrargemeinschaften und Vorderlandgemeinden nahmen Dialog über komplexe Materie auf.
Röthis. Im Anschluss an die Generalversammlung der Region Vorderland fand kürzlich im Röthnersaal eine Informationsveranstaltung statt, die, wie sich in der Diskussion rasch zeigte, ein längst fälliges Thema, nämlich die Auswirkungen des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses “Mieders” auf die Agrargemeinschaften und die Gemeinden in der Region Vorderland zum Inhalt hatte.

Sachliche Information

Sehr zum Missfallen der Vorderländer Agrargemeinschaften hatte Regio-Obmann Josef Mathis zu dieser Informationsveranstaltung geladen. Seitens der Agrargemeinschaften besteht offenbar die Angst vor massiven Eingriffen in die Zuständigkeit der Agrargemeinschaften. Die Informations- und Diskussionsveranstaltung sollte möglichst Klarheit bringen in den Fragen, ob das VfGh-Erkenntnis Mieders auf Agrargemeinschaften in Vorarlberg anwendbar sei und wenn ja, welche Fragen sich für Gemeinden und Agrargemeinschaften dadurch ergeben. Als Referenten standen die Fachleute Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger (Landtagsdirektor) und Dr. Otmar Müller (Vbg. Gemeindeverband) zur Verfügung.

Substanznutzen gehört den Gemeinden

Während Franz Abbrederis für die Beibehaltung des “Status quo” eintrat, argumentierte GR Hermann Lampert: “Der Grundbesitz gehört in Gemeindehand.” Deutlich wurde, dass zwischen den land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechten und der Substanznutzung zu unterscheiden ist. Peter Bußjäger erachtet es jedenfalls aus Sicht der Gemeinden als legitim, sich mit vorhandenen Ansprüchen zu befassen, schließlich bestehe auch eine Verantwortung gegenüber den Nichtbürgern. Auch Otmar Müller erinnerte die Gemeindemandatare an ihre Verantwortung dem Bürger gegenüber. “Konstruktive, sachliche Lösungen sind gefragt”, meinte Siegbert Terzer aus Göfis.

Amtshaftungsklagen drohen

Ganz aus der Praxis berichtete Bürgermeister Werner Walser aus Innerbraz gegen Ende der Diskussion, und er sprach u. a. das Amtshaftungsproblem an: “Der Gemeinde stehen Rechte zu, die Gemeindemandatare könnten zur Verantwortung gezogen werden.”
Dass es Bereiche gibt, die bei den Agrargemeinschaften bestens aufgehoben sind – genannt wurde beispielsweise die Pflege der Schutz- und Bannwälder – darüber bestand Einvernehmen. Zwischen Agrargemeinschaften und Gemeinden gibt es aber offenbar noch viel aufzuarbeiten.

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