Von Seff Dünser / NEUE
Der 48-Jährige stieß nach den gerichtlichen Feststellungen am 14. Juli 2018 die 54-Jährige in ihrer Unterländer Wohnung wuchtig gegen einen Türstock. Dabei zog sich die Frau eine Rissquetschwunde an der Stirn zu.
Daraufhin schritt die Polizei ein und verhängte über den Mann eine Wegweisung. Er durfte demnach die Wohnung seiner Lebensgefährtin bis auf Weiteres nicht mehr betreten. Der Frühpensionist bat die Beamten vergeblich darum, noch zwei Tage in der Wohnung bleiben zu dürfen. Denn er wollte sich am nächsten Tag im Fernsehen das Endspiel der Fußball-Weltmeisterschaft ansehen. Weil ihm kein Aufschub für das Betretungsverbot gewährt wurde, ging der Unterländer auf eine Polizistin los. Er versetzte einer 35-jährigen Beamtin einen Faustschlag in den Magen. Sie sei dabei unverletzt geblieben, sagte die Belastungszeugin vor Gericht.
Sechs Vorstrafen
Die Attacken auf die beiden Frauen trugen dem Mann in dieser Woche beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch einen Schuldspruch wegen Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf eine Beamtin ein. Dafür kam der mit sechs Vorstrafen belastete Angeklagte mit einer Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) davon. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen.
Die trotz zwei einschlägiger Vorstrafen milde Sanktion begründete Richter Michael Fruhmann mit der stark eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt. Der Beschuldigte war alkoholisiert und ist psychisch beeinträchtigt. Verteidigerin und Erwachsenenvertreterin Karoline Rümmele verwies auf psychiatrische Befunde, wonach ihr Mandant alkoholisiert seine Impulse nur schwer kontrollieren könne und zu aggressivem Verhalten neige.
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