AA

Konflikt mit EU: "Finger weg von unserer Wasserkraft"

Vorarlbergs Stromproduzenten droht mit Vertragsverletzungsfahren Ungemach aus Brüssel.
Vorarlbergs Stromproduzenten droht mit Vertragsverletzungsfahren Ungemach aus Brüssel. ©VOL.AT/Steurer
Ein eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren der EU wegen der Wiederverleihung der Wasserbenutzungsrechte stellt laut Land eine Gefahr für den Weiterbetrieb von Kraftwerken im Land dar.

Für viele großer Kraftwerkseinheiten rückt auf Grund ihres Alters der Ablauf der nach dem österreichischen Wasserrechtsgesetz befristeten Bewilligungsdauer näher. Deshalb haben die Kraftwerksbetreiber Anträge auf Wiederverleihung der Wasserbenutzungsrechte bei der obersten Wasserrechtsbehörde, gestellt. Damit soll der Weiterbetrieb dieser Anlagen gewährleistet werden.

Aufgrund dieser Wiederverleihung der Wasserbenutzungsrechte in Österreich hat die Europäischen Kommission nun aber ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber der Republik Österreich eröffnet. Denn laut rechtlicher Meinung der Kommission widerspricht das österreichische Wasserrecht gegen die Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie, da vor Erteilung einer neuen Genehmigung kein neutrales und transparentes Auswahlverfahren durchgeführt werde. Außerdem werde bei der Erneuerung von bestehenden Genehmigungen der bisherige Betreiber einer Wasserkraftanlage bevorzugt, weil das österreichische Wasserrecht diesem ungeachtet der Existenz anderer interessierter Betreiber die Möglichkeit zur Verlängerung der Genehmigung einräume, so die Ansicht der Kommission.

Land sieht Wasserkraft in Gefahr

Das könnte für die Stromproduktion des landeseigenen Stromproduzenten Illwerke-VKW schwere Konsequenzen haben. Denn das Unternehmen hat für die Kraftwerke Rodund I, inklusive Lautschauwerk sowie Hangkanal nach Partenen, das Obervermuntwerk I sowie das Vermuntwerk für die Verlängerung der Bewilligungen auf die längst mögliche Dauer von jeweils 90 Jahre angesucht.

Sollte sich der rechtliche Standpunkt der Kommission durchsetzen, könnten diese Bewilligungen im schlimmsten Fall versagt bleiben und die wasserrechtlichen Bewilligungen müssten europaweit ausgeschrieben werden.

Wallner ortet Fehlinterpretation

Landeshauptmann Markus Wallner sieht in dem Vertragsverletzungsverfahren der EU eine rechtliche Fehlinterpretation: „Unsere Kraftwerke leisten einen essentiellen Beitrag zur Erreichung unserer energiepolitischen Ziele. Die rechtliche Meinung der Europäischen Kommission ist nicht richtig und kann keinesfalls toleriert werden.“ Denn laut Wallner handelt es sich bei der wasserrechtlichen Bewilligung für ein Kraftwerk um eine anlagenrechtliche Bewilligung und nicht um die Bewilligung einer Dienstleistung im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie. Laut Wallner wäre auch das Wiederverleihungsrecht EU-rechtskonform, denn dabei würde es sich um kein selbständiges Recht, sondern um einen notwendigen Teil des Wasserbenutzungsrechtes handeln.

Mit dem nun vorliegenden Vertragsverletzungsverfahren sieht der Landeshauptmann auch die Ziele der Energieautonomie Vorarlbergs gefährdet: „Der reibungslose Weiterbetrieb unserer Kraftwerke ist für das Land Vorarlberg von höchster energiepolitischer Bedeutung. Die Vorarlberger Kraftwerke müssen deshalb in Vorarlberger Hand bleiben. Mit der Entscheidung der Europäischen Kommission würden ausländische Betreiber in den Vorarlberger Markt hineindrängen. Das können wir nicht tolerieren und deshalb sage ich Finger weg von unserer Wasserkraft!“

Schulterschluss mit dem Bund

Landeshauptmann Wallner verwies auf ein Schreiben an die zuständige Bundesministerin Köstinger, in der auf die Dringlichkeit der Angelegenheit für Vorarlberg hingewiesen wurde. „Wir haben auch schon mit der Europäischen Kommission Kontakt aufgenommen und direkte Gespräche werden wir Mitte März in Brüssel führen. Mit dem Bund gibt es in dieser Thematik einen Schulterschluss zwischen Bund und Land. Gemeinsam werden wir auf dem österreichischen Standpunkt beharren“, so Wallner abschließend.

Illwerke vkw äußern sich

„Beim Wiederverleihungsverfahren handelt es sich lediglich um eine anlagenrechtliche Bewilligung, bei der geprüft wird, ob der Stand der Technik und öffentlich rechtliche Normen insbesondere des Wasserrechtsgesetzes eingehalten werden.“ Dies sei nicht mit der Verleihung einer Konzession im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie vergleichbar. Die Rechtsmeinung der EU widerspreche dem Grundrecht auf Eigentum und käme einer Enteignung gleich. „Damit wird die eigenständige Vorarlberger Energiewirtschaft gefährdet und es droht in letzter Konsequenz ein Ausverkauf des Wassers“, so Christof Germann, Mitglied des Vorstandes der illwerke vkw.

(red)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Konflikt mit EU: "Finger weg von unserer Wasserkraft"