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Kommission zur Hypo Alpe Adria: Verstaatlichung war nicht alternativlos

Der Endbericht der Untersuchungskommission kommt zu einem anderen Schluss.
Der Endbericht der Untersuchungskommission kommt zu einem anderen Schluss. ©APA
Der Endbericht der Hypo-Untersuchungskommission zur Hypo Alpe Adria ist da. Eines der Ergebnisse: Die Verstaatlichung der Krisenbank im Jahr 2009 sei in ihrer Ausgestaltung "keineswegs alternativlos" gewesen.
Opposition sieht sich bestätigt
Hypo ist nun eine "Bad Bank"
BayernLB stellt 2,4 Mrd. fällig

Die ehemalige OGH-Präsidentin Griss hat mit vier Finanz- und Rechtsexperten im Regierungsauftrag die Notverstaatlichung der Krisenbank Hypo Alpe Adria geprüft und die Umstände, die zu Verstaatlichung geführt haben.

“Verstaatlichung ohne Strategie”

Zudem kritisiert die Kommission unter Vorsitz der ehemaligen Höchstrichterin Irmgard Griss, dass in der Zeit nach der Verstaatlichung der Hypo eine Strategie fehlte. Die Entscheidung über eine “Bad Bank” sei aus sachfremden Motiven hinausgeschoben worden. Die Aufarbeitung der Vergangenheit sei zum Selbstzweck geworden.

Der Bericht wird in vollständiger Form hier veröffentlicht werden: www.untersuchungskommission.at

Bei der Hypo lief einiges schief

Bei der Hypo Alpe Adria ist besonders viel schief gelaufen. Beginnend mit der risikoreichen Expansion mit unbeschränkten Kärntner Landeshaftungen über die Umstände der Notverstaatlichung 2009 bis zur schleppenden Gründung einer Bad Bank, mit der die Bank jetzt erst abgebaut wird.

Kärnten rechnete mit dem Bund

“Die Vorkommnisse rund um die Hypo sind von Fehlentwicklungen und Fehlleistungen auf Landes- und Bundesebene gekennzeichnet”, resümierte die Vorsitzende der Hypo-Untersuchungskommission Irmgard Griss bei der Vorlage des Endberichts unter regem Medieninteresse. Was das Vorgehen der Politik bei der Hypo-Rettung selbst betrifft, so ist Griss überzeugt, dass niemand sehenden Auges der Bank oder dem Staat Schaden zufügen habe wollen.

Die Kärntner Haftungen allerdings seien ein klarer Fall von “moral hazard” gewesen. “Das Land rechnete offenbar damit, dass der Bund einspringen würde, sollte die Haftung schlagend werden”. Auch die Bank selber sah wegen der Landeshaftungen keinen Anlass, ihr riskantes Wachstum einzuschränken.

Österreichische Lösung

Kritisch beleuchtet hat die Kommission auch die Urteile der Notenbanker über den Zustand der Bank, als es Ende 2008 um die ersten Staatszuschüsse ging. Die Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) hat den Zustand der Hypo damals mit “not distressed” befundet, also nicht notleidend. Die Notenbank hätte aber sagen müssen, ob distressed oder nicht, und dann dazu stehen, findet die Kommissionsvorsitzende.

“Man könnte sagen, vielleicht war es eine österreichische Lösung, aber eben keine gute Lösung”, so Griss. Dem Finanzministerium wirft die Kommission vor, verabsäumt zu haben, damals eine eindeutige Beurteilung einzufordern.

Wäre die Hypo schon damals als nicht gesund eingestuft worden, hätte man damals schon einen Umstrukturierungsplan entwickeln müssen. Stattdessen wurde das erste Staatskapital gewährt und eine Gelegenheit verpasst, die Bank zur Lösung ihrer strukturellen Probleme anzuhalten.

Notverstaatlichung ein Schnellschuss?

Die Kommission ging in weiten Teilen auch den Umständen nach der Notverstaatlichung der Hypo Ende 2009 ein. Den Entscheidungsträgern im Bund wird vorgeworfen, die Verstaatlichungsentscheidung ohne ausreichende Informationsgrundlage getroffen zu haben.

Damit hätten die österreichischen Verhandler keine Alternativszenarien entwerfen können, die ein Gegengewicht zur Strategie der BayernLB und des Freistaats Bayern hätten bilden können. Damit war das Ergebnis maßgeblich von der “Gegenseite” bestimmt. Die Bayern seien vielmehr durch österreichische Kreditrückzahlungsgarantien und bayerische Mitbestimmungsrechte bei künftigen Hypo-Umstrukturierungen gleich doppelt abgesichert worden.

Wären die von den Bayern gewährten Kredite in der Hypo schon vor der Verstaatlichung auf Eigenkapitalersatz hin abgeklopft worden, hätten die Konkursdrohungen der Bayern an Wirksamkeit verloren, meint an in der Kommission. Das wurde nicht entsprechend geprüft damals. Man hätte, so Griss, mit den Bayern anders verhandeln können und etwa einen “Sanierungsbeitrag” verlangen können.

Bei einer 2009 von der damaligen Hypo-Mehrheitseigentümerin BayernLB angedrohten Insolvenz der Hypo standen laut Kommissionsbericht für die Bayern 6 bis 8 Mrd. Euro auf dem Spiel. Für den Bund bestand die Gefahr, für das Land Kärnten einspringen zu müssen, sollte die Landeshaftung von damals 20 Mrd. Euro schlagend werden.

Wieviel Geld das Land Kärnten (im Ergebnis der Bund) letztlich aufzuwenden gehabt hätte, hing davon ab, wie hoch der Ausfall nach Einziehung aller Forderungen und Verwertung aller sonstigen Vermögenswerte der Hypo gewesen wäre. “Was den Reputationsverlust betrifft, war die Lage für den Bund jedenfalls nicht schlechter als für den Freistaat Bayern als dem wirtschaftlichen Eigentümer der BayernLB und für Deutschland.” Kärntens Beitrag an der Hypo-Rettung wird als “unverhältnismäßig gering” kritisiert. (red/APA)

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