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Kollektivvertragsumstellung könnte der Post weitere Klagen einbringen

Ein noch nicht rechtskräftiges Ersturteil gegen die Post AG im Streit um eine nicht weiterbeschäftigte Mitarbeiterin, die sich weigerte in den neuen Kollektivvertrag zu wechseln, hat bei den Post-Betriebsräten und der Belegschaft einigen Staub aufgewirbelt. Offenbar überlegen weitere Beschäftigte den Gerichtsweg, auch die Prüfung rückwirkender Klagen steht im Raum. Der Post AG könnte damit eine Klageflut der eigenen Mitarbeiter drohen.

Auslöser war ein Prozess, den eine 47-jährige Vorarlbergerin am vergangenen Mittwoch am Landesgericht Feldkirch erstinstanzlich gewann. Die Frau war seit fünf Jahren bei der Post beschäftigt, ihr Dienstverhältnis war stets befristet und wurde sechsmal verlängert. Den letzten Dienstvertrag ließ die Post mit Ende August auslaufen, als die Frau eine Beschäftigung nach dem neuen, für sie ungünstigeren Kollektivvertrag (gültig seit 1. August 2009) ablehnte. Da ein Dienstvertrag nach zweimaliger Verlängerung aber als unbefristet anzusehen ist, erklärte das Gericht das Arbeitsverhältnis für weiter aufrecht. Die Post AG musste die 47-Jährige wieder einstellen und den ausstehenden Lohn seit August nachzahlen. Die Post kündigte an, nach dem Erhalt des schriftlichen Urteils in Berufung zu gehen, und stellte die Frau bei vollen Bezügen vorläufig vom Dienst frei.

Die 47-Jährige ist nicht die einzige Betroffene in Österreich. Gemäß einer Liste, die die Post AG ihrem Betriebsrat übermittelte, hatten bis Ende September 2009 österreichweit 331 Mitarbeiter einen befristeten Vertrag, der mehr als dreimal verlängert wurde, so der Vorarlberger Post-Betriebsratsvorsitzende Franz Mähr (FSG). Wie viele davon den neuen Kollektivvertrag annahmen bzw. nach dem Adieu der Post einen anderen Job suchten, sei ihm nicht bekannt. In Vorarlberg beschreiten derzeit zehn dieser betroffenen Post-Mitarbeiter den Gerichtsweg.

Weitere könnten folgen: Per Ende Oktober 2009 waren laut Mähr in einer zweiten Tranche noch einmal bundesweit 169 Beschäftigte betroffen, bei 139 stehe die Entscheidung noch aus. Diese könnten nun, ermutigt durch das Feldkircher Urteil, ebenfalls klagen. Vermutlich sei für Anfang 2010 noch eine dritte Tranche geplant, in der weitere bisher befristet angestellte Post-Mitarbeiter in den neuen KV wechseln sollen.

Mähr bezweifelte allerdings die angegebenen Zahlen und die Betroffenen-Liste der Post AG und beklagte ihre Informationspolitik. Bei ihm hätten sich nach dem Gerichtsentscheid mehrere Vorarlberger Postler in derselben Situation gemeldet, die nicht auf der Liste standen. Der Vorarlberger Betriebsrat will nun in einem Aufruf mögliche weitere Betroffene ansprechen und ihnen Hilfe anbieten.

Die Feldkircher Gerichtsentscheidung habe auch Betriebsräte anderer Bundesländer ermutigt, gemeinsam mit den Mitarbeitern über eine Klage nachzudenken, so Mähr. Er höre aus allen Bundesländern von rechtlichen Überlegungen. Zudem wolle man die Möglichkeit einer rückwirkenden Klage für Postler, die bereits in den neuen KV gewechselt sind, prüfen. Vielen hätten möglicherweise unter dem Druck unterschrieben, andernfalls ihre Arbeit zu verlieren.

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