Mit den fehlgeschlagenen Attentaten vom Sommer 2006 habe sich der Libanese des vielfachen Mordversuchs schuldig gemacht, urteilte der Terrorismussenat. Mit der Verhängung der Höchststrafe folgten die Richter der Forderung der Bundesanwaltschaft.
Der Angeklagte Youssef Mohamad E.H. (weitere Schreibweise: Youssef Mohamad a.-H. D.) nahm das Urteil äußerlich unbewegt auf. Seine Verteidigung hatte bereits vor dem Urteilsspruch angekündigt, Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen zu wollen.
Die deutsche Bundesanwaltschaft hatte in dem vor einem Jahr begonnenen Prozess eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Dieser habe aus aus “terroristischen Motiven” Zugreisende heimtückisch töten wollen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, da die Sprengsätze bewusst als Attrappen gebaut worden seien.
Der Anklage zufolge hatte der Angeklagte am 31. Juli 2006 in Köln zusammen mit seinem Komplizen Jihad H. in Koffer verpackte Gasbehälter mit Zeitzündern in Regionalzügen nach Koblenz und Dortmund/Hamm deponiert. H. wurde bereits im Libanon zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
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