An den offenen Themen werde nun weiter gearbeitet. Kommenden Dienstag findet die nächste Runde der Steuerungsgruppe statt.
Einigung auf zweites verpflichtendes Kindergartenjahr
Weitestgehend einig ist man sich im Bereich der Elementarpädagogik. Hier haben sich ÖVP und FPÖ unter anderem auf ein zweites verpflichtenden Kindergartenjahr geeinigt, hieß es aus Verhandlungskreisen. Ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr hatte schon die bisherige SPÖ-ÖVP-Regierung auf der Agenda, die konkrete Umsetzung scheiterte freilich an den üblichen koalitionsinternen Streitigkeiten sowie an der Frage der Finanzierung.
Geht es nach ÖVP und FPÖ, dann soll eine neue Bund-Länder-Vereinbarung, eine sogenannte 15a-Vereinbarung, zu elementarpädagogischen Einrichtungen die Basis für die Einführung des zweien Kindergartenjahres legen. In einer der APA vorliegenden Punktation werden qualitätsvolle Elementarpädagogik, höhere Standards bei Bildung und Betreuung, Sicherstellung des flächendeckenden Ausbaus der Kinderbetreuungseinrichtungen, Qualität der Kinderbetreuung erhöhen (Sprache, Bildung, Werte) sowie verstärkte Kontrollen als Eckpunkte der Vorhaben in diesem Bereich genannt.
Kindergarten-Pflicht – für jene, die es brauchen
Die zweijährige Verpflichtung zum Besuch eines Kindergartens ist für jene vorgesehen, die es brauchen. Die Verpflichtung soll auf der Grundlage einer Sprachstandfeststellung erfolgen. Daneben wollen weitere für die Entwicklung eines Kindes relevante Faktoren berücksichtigt werden, heißt es im Text der Verhandler. Beim Besuch eines Kindergartens ist für Kinder, die schlecht Deutsch sprechen, eine verpflichtende Sprachförderung vorgesehen.
Teil der neuen einheitlichen Bund-Länder-Vereinbarung – die zwecks Entbürokratisierung und Vereinfachung die bisher bestehenden drei Vereinbarungen in diesem Bereich ersetzen soll – wird im Fall einer ÖVP-FPÖ-Koalition auch ein neuer Bildungsrahmenplan für den Kindergartenbereich. Im Verhandlungstext ist von einer kindgerechten Vorbereitung auf die weitere Bildungslaufbahn die Rede. Talente sollen gefördert, vorhandene Stärken gestärkt werden. Kernkompetenzen im Bereich Sprache sowie soziale Kompetenzen sollen im Rahmenplan genau definiert werden. Darüber hinaus soll auch ein verbindlicher Wertekanon vermittelt werden. Gemeint ist damit ein Bekenntnis zur Verfassungs-, Werte- und Gesellschaftsordnung.
Bildungsrahmenplan soll verpflichtend sein
Der Bildungsrahmenplan soll verbindlich in allen elementarpädagogischen Einrichtungen in Österreich angewendet werden. Die festgelegten Qualitätsstandard sollen laufend kontrolliert werden. Bei Missständen oder einer Missachtung der durch die Vereinbarung vorgegebenen Regeln soll es ein rasches Eingreifen durch die zuständigen Behörden und entsprechende Konsequenzen geben, so die Pläne der Koalitionsverhandler. Zugleich sollen auch höhere Standards für die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals in elementarpädagogischen Einrichtungen definiert werden. Die Rede ist von differenzierten Anforderungen an pädagogisches Personal, Betreuungspersonal und Leitungspersonal.
(apa/red)
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