Das Gesetz soll im Jänner im Nationalrat beschlossen werden und wie vorgesehen Mitte 2016 in Kraft treten. Ein Konfliktpunkt war bisher der Rechtsschutz: Dafür hat man sich als Kompromiss nun auf einen Dreiersenat geeinigt.
Verstärkte parlamentarische Kontrolle
Mindestens ein Mitglied muss langjähriger Richter oder Staatsanwalt sein. Dieser Rechtsschutzbeauftragte ist dem entsprechenden Unterausschuss im Nationalrat berichtspflichtig und kann sich auch von sich aus ans Parlament wenden, womit SPÖ und ÖVP auch eine verstärkte parlamentarische Kontrolle sehen. (APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.