Es ist völlig unangemessen für mich, um eine Jury aus der Königsfamilie zu bitten, entschied Richterin Elizabeth Butler-Sloss am Montag zum Auftakt der gerichtlichen Untersuchung zum Tod von Diana und ihrem Geliebten Dodi al-Fayed 1997 in Paris.
Nach britischem Recht ist ein solches Verfahren bei jedem unnatürlichen Tod erforderlich. Da Diana zur königlichen Familie gehörte, hätten die Geschworenen normalerweise aus dem Palast kommen müssen.
Doch Königin Elizabeths Anwalt John Nutting bezeichnete diese Variante als nicht wünschenswert, vielleicht sogar ärgerlich. Im Interesse einer unparteiischen Untersuchung müssten vielmehr unbeteiligte Bürger als Geschworene berufen werden.
Dianas Limousine war am 31. August 1997 in einem Pariser Tunnel verunglückt. Seit diesem Tag ranken sich die wildesten Verschwörungstheorien um das Ereignis. Die britische Polizei kam Ende vergangenen Jahres zu dem Schluss, dass das Paar bei einem Unfall starb. Die französische Polizei war nach einer zweijährigen Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass Dianas Fahrer Henri Paul unter Alkoholeinfluss stand, als der schwarze Mercedes gegen die Wand eines Tunnels prallte. Der aus Ägypten stammende Mohammed al-Fayed, Dodis Vater, hat die Ergebnisse nicht anerkannt. Er geht davon aus, dass das Paar ermordet wurde. Das Königshaus, die britische Regierung, die bessere Gesellschaft in London habe einfach den Gedanken nicht ertragen können, dass die Prinzessin ihr Glück in den Armen eines Ausländers gefunden habe.
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