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Knauß beendet seine Karriere

Hans Knauß hat am Mittwoch sein Karriere-Ende erklärt, nachdem das Oberste Sportgericht (CAS) in Lausanne seine Klage gegen die 18-monatige Sperre wegen Dopings abgewiesen hatte.

Als letzte Instanz im Sport bestätigte das dreiköpfige Juristen-Gremium des CAS unter Vorsitz des Deutschen Ulrich Haas die vom Ski-Weltverband verhängte Strafe, womit der steirische Skisportler bis zum 26. Mai 2006 kein Rennen bestreiten darf. Der 34-Jährige hatte auf eine Reduktion der Sperre gehofft, um bei den Olympischen Spielen im Februar 2006 in Turin antreten zu können.

„Für mich ist jetzt alles gelaufen, ich muss versuchen, mich neu zu orientieren“, erklärte der völlig enttäuschte Knauß, der bis Mittwoch mit dem ÖSV-Team in Zermatt trainiert hatte, gegenüber der APA. Der Schladminger stellte klar, dass seine Entscheidung über den Abschied vom Spitzensport „nur durch ein Wunder, aber ich weiß nicht, durch welches“ rückgängig gemacht werden könne. „Ich sehe keinen Grund, bei einem ordentlichen Gericht weiterzukämpfen“, merkte Knauß an. Höhepunkte in der Karriere des Publikumslieblings waren der Gewinn von Olympia-Silber 1998 im Super G und von WM-Silber 2003 im Riesentorlauf.

Knauß hatte – vertreten durch seinen Anwalt Christian Flick – das Sportgericht angerufen, um eine Reduktion seiner Strafe auf zwölf Monate zu erreichen. Damit wäre er ab Ende November 2005 wieder startberechtigt gewesen, nachdem bei einem Dopingtest in Lake Louise (CAN) am 27. November 2004 ein knapp über dem Limit liegender Wert der verbotenen Substanz Norandrosteron nachgewiesen worden war, den Knauß auf den Genuss einer durch Nandrolon-Spuren verunreinigten Probe eines Nahrungsergänzungsmittels zurückführt.

Doch auch die Unterstützung durch den Vorsitzenden des österreichischen Anti-Doping-Komitees, Karlheinz Demel, half nicht, die Klage wurde in einem am Mittwoch verlautbarten Urteil abgewiesen. „Das CAS-Gremium entschied, dass die beschriebenen Umstände ausreichend waren, um die übliche zweijährige Sperre zu reduzieren, diese Reduktion aber sechs Monate nicht überschreiten sollte“, hieß es in der CAS-Urteilsbegründung.

Während Knauß in der ersten Enttäuschung unmittelbar nach der Information über das Urteil von einer „Riesensauerei“ sprach, meinte Flick, er haben nur selten ein derart frustrierendes Ergebnis zur Kenntnis nehmen müssen. Zusätzlich zur Argumentation des Weltverbandes (FIS), die nur eine leichte Fahrlässigkeit des Skirennläufers festgestellt und daher nicht den vollen Strafrahmen ausgeschöpft hatte, akzeptierte das CAS-Gremium nach Worten von Flick auch die umfassende Aufklärung des Falles als Milderungsgrund.

Knauß hatte den Namen des Herstellers des von ihm in gutem Glauben verwendeten Nahrungsergänzungsmittels genannt, worauf gegen den österreichischen Zulieferer ein Strafverfahren eingeleitet und die betroffenen Produkte vom Markt genommen wurden. Das CAS hielt jedoch fest, dass der Athlet trotz wiederholter Warnungen nationaler und internationaler Verbände sowie von Anti-Doping-Komitees über die Gefahr von Verunreinigung von Nahrungsergänzungsmitteln diese verwendet habe.

„Wir waren dem Grunde nach juristisch erfolgreich, haben aber nichts dafür bekommen, das ist doppelt bitter“, meinte Flick. Er wollte sich im Gegensatz zu Knauß wegen der großen Emotionen nicht schon am gleichen Tag zu weiteren möglichen Schritten äußern. „Die Luft wird dünner, wenn eine Entscheidung des CAS vorliegt. Man muss im Bedarfsfall analysieren, welche juridischen Möglichkeiten es gibt“, sagte Flick.

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