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Köln: Mutmaßlicher Kofferbomber bestreitet Tötungsabsicht

Kurz vor dem Abschluss des Terrorprozesses in Düsseldorfer gegen einen von zwei sogenannten Kofferbomber hat der 24-jährige Angeklagte erneut jede Tötungsabsicht heftig bestritten.

“Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen, dass es niemals meine Absicht war, jemanden zu töten”, sagte Youssef Mohamad E. H. am Dienstag in seinem Schlusswort vor dem Oberlandesgericht (OLG). Als er den Koffer mit dem Sprengsatz in die Hand genommen habe, habe er gewusst, “dass es keine Explosion geben” werde.

“Wenn ich die Absicht gehabt hätte, Menschen zu töten, dann hätte ich das mit sehr viel Umsicht gemacht”, sagte der Angeklagte. Der libanesische Ex-Student bekräftigte, dass er die Ende Juli am Kölner Hauptbahnhof in zwei Regionalzügen deponierten Sprengsätze absichtlich so gebaut habe, dass sie nicht explodieren konnten. “Das war so beabsichtigt.” Als “falsch” wies der 24-Jährige zugleich Aussagen seines im Libanon inhaftierten mutmaßlichen Komplizen zurück, wonach die beiden möglichst viele Menschen töten wollten. Dies habe Jihad H. gesagt, “weil er gefoltert wurde”, sagte E. H.

In dem seit rund einem Jahr andauernden Prozess wirft die Bundesanwaltschaft dem Ex-Studenten versuchten Mord vor. Sie geht davon aus, dass die Kofferbomben nur aufgrund eines handwerklichen Fehlers nicht explodierten und erneuerte am Dienstag ihre Forderung nach lebenslanger Haft. Die Verteidigung argumentiert dagegen, ihr Mandant und der im Libanon bereits verurteilte H. hätten kein Blutbad anrichten, sondern nach der Veröffentlichung der zuerst in Dänemark Mohammed-Karikaturen in deutschen Zeitungen lediglich der Öffentlichkeit einen Schrecken einjagen wollen. Sie will einen Freispruch erwirken.

Das Urteil hatte ursprünglich bereits am vergangenen Mittwoch fallen sollen. Nach den Plädoyers beider Seiten hatte das Gericht jedoch zwischenzeitlich noch einmal in die Beweisaufnahme eintreten müssen, nachdem ihm die libanesischen Behörden überraschend umfangreiche Protokolle von Vernehmungen des in Beirut inhaftierten H. übersandt hatten. Mehrere Beweisanträge der Verteidigung im Zusammenhang mit den Protokollen wies der OLG-Terrorismussenat am Dienstag zurück. Das Urteil wird nun am kommenden Dienstag verkündet.

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