Dies teilte die Finanzprokuratur am Mittwoch Nachmittag der APA mit. Zunächst sei diese Maßnahme bis zu einer Antwort des Anwalts der Klägerin, Maria Altmann, befristet, so Gottfried Toman von der Finanzprokuratur gegenüber der APA. Die Republik will beim Höchstgericht die Entscheidung kalifornischer Gerichte bekämpfen, die eine Zuständigkeit von US-Gerichten bejaht hatten.
Den Schritt des Höchstgerichts deutet Toman auch als Hinweis, dass es die von der Republik vorgebrachten Gründe als so gewichtig erachte, dass es nicht nur das inhaltliche Verfahren in Kalifornien vorerst stoppe, sondern auch den Argumenten Österreichs in der Zuständigkeitsfrage großes Gewicht beimesse. Der Supreme Court werde im Gegensatz zu den kalifornischen Gerichten eine „gesamtamerikanische Sicht einbringen“.
Weiterer Fahrplan: Als nächste Entscheidung steht der Beschluss des Höchstgerichts an, ob das erstinstanzliche Verfahren in Kalifornien bis zum Urteil des Supreme Court ausgesetzt bleibt. Anschließend wird entschieden, ob die Revision Österreichs in der Zuständigkeitsfrage zugelassen wird. Falls dies geschieht, steht dann als letzter Schritt vor dem Höchstgericht die endgültige Entscheidung im Zuständigkeitsstreit auf dem Programm.
Im Prozess geht es um einen Rückgabeanspruch der Bilder von Gustav Klimt „Adele Bloch-Bauer I“, „Adele Bloch-Bauer II“, „Apfelbaum I“, „Buchenwald (Birkenwald)“ und „Häuser in Unterach am Attersee“ sowie „Amalie Zuckerkandl“.
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