Kleinpartei "Artikel Eins" beeinsprucht Urnengang bei der Wien-Wahl
Laut einer Mitteilung wird unter anderem die Corona-Situation ins Treffen geführt - vor allem der Umstand, dass Unterstützungserklärungen persönlich abgegeben werden mussten, während die Stimmabgabe per Brief möglich war.
Nachteile für Kleinparteien wie "Artikel Eins" beanstandet
Dies habe Kleinparteien benachteiligt, betonte Partei-Vertreter Gerhard Kuchta im APA-Gespräch. Viele ältere Personen hätten angesichts der Infektionsgefahr darauf verzichtet, sich aus dem Haus zu begeben, um am Bezirksamt eine Unterschrift zu leisten. Parlamentsparteien würden hingegen nur Unterschriften von fünf Nationalratsabgeordneten benötigen, kritisierte er. "Auch Kleinparteien sollen eine faire Chance erhalten", befand Kuchta.
"Grobe Ungleichbehandlung in der Covid19-Problematik"
In dem Vorbringen an den VfGH wird dementsprechend eine "grobe Ungleichbehandlung in der Covid19-Problematik" geltend gemacht. "Artikel Eins" konnte nicht genügend Unterschriften für ein Antreten am 11. Oktober sammeln. Um antreten zu können, braucht es auf Landesebene jedenfalls für jeden der 18 Wahlkreise 100 Unterschriften. Um für die Bezirksvertretung zu kandidieren, sind jeweils 50 Signaturen im Bezirk nötig.
(APA/Red)
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