Konkret überlegt die Ressortchefin, den Parteienverkehr an kleinen Gerichten auf einige Stunden pro Tag einzuschränken und in dieser Zeit Sicherheitsschleusen einzuführen.
“Es ist eine Gratwanderung zwischen Bürgernähe und Sicherheit”, so Bandion-Ortner im APA-Interview. Ganztägige Kontrollen auch an kleinen Gerichten kämen aber zu teuer. Derzeit gibt es Sicherheitsschleusen lediglich in Gerichten ab etwa 50 Mitarbeitern, was laut Bandion-Ortner vier Mio. Euro kostet. “Natürlich wäre es am optimalsten, an jedem Bezirksgericht Sicherheitsschleusen zu installieren”, so die Ministerin. Aber das sei “wahnsinnig teuer und sehr aufwendig”, weil man immer zwei Wachleute – einen Mann und eine Frau – für die Kontrollen brauche.
Ganztägige Kontrollen auch an kleinen Gerichten würden demnach weitere acht Mio. Euro kosten. Daher überlegt die Ministerin, “ob man den Parteienverkehr etwas einschränkt und dann nur zu Zeiten des Parteienverkehrs kontrolliert – im Sinne der Sicherheit”.
Weil die Richter ihre Dienstzeit frei einteilen können, müsste in diesem Fall aber sicher gestellt werden, dass die jeweiligen Gerichte zu den Öffnungszeiten auch besetzt sind, betont Bandion-Ortner. Im Zweifelsfall könnten das etwa Rechtspfleger oder Kanzleikräfte übernehmen. An die Einführung einer verpflichtenden Kernarbeitszeit für Richter denkt Bandion-Ortner nicht, wie sie betont: “Die freie Dienstzeit des Richters ist ein Ausfluss der Unabhängigkeit der Richter.” Eher nicht infrage kommt laut Bandion-Ortner die Auflassung kleiner Gerichtsstandorte.
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