Dieser Wert ist aber nicht geeignet, das Wahrnehmungsvermögen entscheidend zu beeinflussen, sagte der Rechtsmediziner Hans Werner Leukel am Dienstag vor dem Landgericht Frankfurt.
Er stützte seine Aussage auf Angaben zum Körpergewicht und zur Trinkmenge der heute 29 Jahre alten Bankkauffrau und Nebenklägerin. Der 36-jährige Türck ist angeklagt, sie 2002 auf einer Brücke in Frankfurt zum Oralsex gezwungen zu haben. Der Ex-Fernsehmoderator bestreitet die Tat.
Am fünften Verhandlungstag forderte die Verteidigigung die Vernehmung eines weiteren Zeugen. Dieser Mann sei am Abend des 25. August 2002 in dem Szene-Lokal dabei gewesen, in dem sich Türck und einer seiner Bekannten sowie das mutmaßliche Opfer vor dem Ausflug auf die Brücke aufgehalten hätten, hieß es in dem Beweisantrag von Türcks Rechtsanwältin Susanne Wagner.
Der Mann habe aber die Bar vorzeitig und verärgert verlassen, nachdem die beiden Frauen total besoffen gewesen seien. Die Bankkauffrau habe dabei verkündet, sie werde Türck aufreißen. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, sie werde eine Vernehmung des Mannes nicht blockieren.
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