Bei vergleichbaren Übernahmen hätten die Aktionäre einen deutlichen Aufschlag erhalten, führen die Anwälte des NYSE-Aktionärs Samuel Cohen an. Als Beispiel nennen sie den parallel laufenden Zusammenschluss der Londoner Börse mit der in Toronto. Es habe keinerlei Bieterprozess gegeben, um den besten Preis herauszuschlagen, heißt es in der Klage, aus der die Finanz-Nachrichtenagentur Bloomberg zitiert.
Die Klage ging am Mittwoch bei einem Gericht in Delaware ein. Fast zeitgleich beschwerte sich ein Investor in Manhattan, dass es “keinen nennenswerten Aufschlag für die NYSE-Aktionäre” gegeben habe. Dabei würden die Anleger die Kontrolle über das Unternehmen verlieren. Die Aktionäre der Deutschen Börse sollen 60 Prozent an einer neuen, gemeinsamen Dachgesellschaft halten, die Aktionäre der NYSE Euronext die restlichen 40 Prozent.
Die beiden Börsenbetreiber hatten ihre Fusionspläne am Dienstag verkündet, dabei aber betont, dass es sich um einen “Zusammenschluss von Gleichen” und keine Übernahme handle. So haben zwar die Deutschen das Sagen im Verwaltungsrat, dafür steht der bisherige NYSE-Chef Duncan Niederauer auch dem Gesamtkonzern vor. In beiden Ländern herrscht nun die Sorge, von der jeweils anderen Seite dominiert zu werden.
Klagen im Zusammenhang mit Übernahmen sind durchaus üblich. Aktionäre versuchen auf diese Art und Weise ihren Gewinn zu maximieren. Auch für die Anwälte in den USA ist das ein lukratives Geschäft – sie erhalten einen Anteil am möglichen Zuschlag. Bereits kurz nach Bekanntgabe der Fusionspläne rief die Anwaltsfirma Goldfarb Branham klagewillige NYSE-Aktionäre dazu auf, sich bei ihr zu melden. Der Nachrichtenagentur dpa liegen bis dato vier dieser Aufrufe vor.
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